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Der Freispruch ist da!

Das Finale des kafkaesken Ballweg-Prozesses fand am 31. Juli 2025 in Stuttgart statt. | Bericht aus dem Gericht

Von Anselm Lenz

Im Vordergrund steht der Freispruch in den Hauptanklagepunkten. Fest steht laut dem Gericht am 31. Juli 2025, dass Michael Ballweg keine Spenden eingeworben habe, um sie für sich selber zu entwenden.


»Die Strafkammer konnte sich nicht davon überzeugen, dass der Angeklagte zu irgendeinem Zeitpunkt die Absicht hatte, die Gelder nicht für Querdenken zu verwenden.« Ballweg ist also kein Betrüger, wie die kriminelle Staatsanwaltschaft und Terrorpropagandamedien immer und immer wieder in vorverurteilender, ehrabschneidender bis existenzvernichtender Absicht unterstellten – und Ballweg neun Monate ohne Anklage im Terrorgefängnis von Stuttgart-Stammheim festhielten, um ihn vom politischen Engagement als oppositioneller Bürgerrechtler fernzuhalten. Im Gegensatz zu den Vorwürfen, ist das Geld für die Demonstrationen und den Aufbau von Querdenken verwendet worden.


HUNDEMATTE FÜHRT

ZU BEWÄHRUNG


Auch der Vermögensarrest gegen Ballweg wird aufgehoben. Er muss sein Geld zurückbekommen, darunter Asservate in Höhe von 131.000 Euro seiner Media Access GmbH. In fünf  minderschweren Angelegenheiten wird Ballweg trotzdem »verwarnt« wegen möglicher Versuche, Steuern nicht korrekt zu zahlen. Die anberaumte geringe Strafe von 30 Tagessätzen à 100 Euro zeigen, dass dies eine Konzession an die Staatsanwaltschaft ist. Desweiteren beschloss die Strafkammer eine Entschädigung Ballwegs. Die Aufzählung der Entschädigungen läuft noch, während dieser Artikel hinausgeht. Die völlig ungerechtfertigte Haftzeit muss zur Entschädigung hinzuzählen.


Weitere Angaben aus der Urteilsbegründung: 9.450 Personen spendeten 1,2 Millionen Euro ab April 2020. Einige Buchungen seien auffällig, darunter 38 Sollbuchungen über insgesamt 70.000 Euro ohne Rechnungen oder sonstige Ausgaben ohne Beleg über 145.000 Euro. Generell habe sich aber kein Indiz verfestigt. Im Gegenteil habe Ballweg Belege gesammelt und gut mit seinem langjährigen Steuerberater zusammengearbeitet, wozu er für Querdenken gar nicht verpflichtet gewesen wäre, weil es für diese Zwecke keine Buchführungspflicht gebe. Bei Bargeldabhebungen, 430.000 Euro in den Jahren 2020 und 2021, seien aber nur rund 158.ooo davon klar für Querdenken belegt, rund 270.000 Euro seien unklar.


Amüsement kommt sogar bei der Richterin auf bei Überweisungen an Privatpersonen: Kostenerstattungen, privater Rettungsdienst, Programmierarbeiten, eine Schneiderin, die drei Hosen kürzte und aussagte, sie »habe die Hosen unentgeltlich gekürzt, um den Angeklagten mal persönlich kennenzulernen«. Wirklich nachweislich seien zum Beispiel nur Steuerhinterziehung beim Kauf einer Hundematte und der Meldung derselben für die Vorsteuer. Es geht um Beträge von 11,42 Euro, 50 Euro, 8,11 Euro. Ein Jahr soll sich Ballweg nun laut Urteil deshalb bewähren.


MAINSTREAM MUSS

FREISPRUCH MELDEN


Nach dem 43. Verhandlungstag (zum DW-Artikel über diesen Verhandlungstag) hatten die perfiden Schweineratten vom Spritzenmörder-Mainstream mal wieder gezeigt, wes Geistes Kind sie sind. Eine Propagandistin vom SWR gab ihren Namen für den folgenden Audiobeitrag nach den Abschlussplädoyers der kriminellen politischen Staatsanwaltschaft: »Ballweg hatte jedoch frühzeitig in einem Video angekündigt, dass er nicht vorhabe, an einen Staat, den er ablehne, Steuern zu bezahlen. Außerdem habe Ballweg versucht, sich nach Costa Rica abzusetzen und damit den Steuern zu entkommen. Das privat abgezweigte Geld soll Ballweg unter anderem mit unsicheren Investitionen in Kryptowährungen verzockt haben.« Bei der Urteilsverkündigung verließ Verena Neuhausen vom SWR vorzeitig und sichtlich geschlagen den Saal. Sie war gerade indirekt ihrer systematischen Propagandalügen und Vorverurteilungen überführt worden.


Nach dem 43. Prozesstag hatte die Verteidigung Ballwegs um den Rechtsanwalt und ZAAVV-Gründer Ralf Ludwig erwidert: »Diese Aussagen [von Neuhausen] greifen nicht nur unbelegte Behauptungen der Anklage auf, sondern präsentieren sie als nahezu feststehende Tatsachen. Dabei verschweigt der Beitrag wesentliche entlastende Inhalte des Verfahrens – darunter die vollständige Aussage Ballwegs im Video und die konkreten Ergebnisse der Beweisaufnahme.« Es steht ein großer Sieg für Ballweg, die Verteidiger und die gesamte neue deutsche Friedens- und Demokratiebewegung seit 28. März 2020. (DemokratischerWiderstand.de/ABO)




Dieser Text erschien in Ausgabe N° 223




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