Die ersten zwanzig Artikel des Grundgesetzes — bitte lesen! — formulieren hart erkämpfte, bürgerliche Freiheitsrechte. Es sind Abwehrrechte des Bürgers gegen staatliche Eingriffe, um ein würdevolles Leben zu ermöglichen.
Die Grundrechte kommen zum Tragen, wenn ́s ums Eingemachte, die sprichwörtliche Wurst geht.
Hier und heute geht es um unser aller Zukunft — die Zukunft unserer Kinder, Enkel und der nachfolgenden Generationen. Zum Schutz vor Willkür, zur Sicherung der Rechtsstaatlichkeit und Bindung der Exekutiven an Recht und Gesetz.
In bestimmten Situationen kann die Einschränkung eines Grundrechts erforderlich und geboten sein.
Jedoch stellt sich ein zunächst für gerechtfertigt erachteter Eingriff nicht selten im Nachhinein als rechtswidrig heraus. Zur Klärung der Rechtsmäßigkeit staatlichen Handelns bedarf es der Prüfung der Verhältnismäßigkeit — einer Abwägung zwischen den betroffenen Grundrechtspositionen.
Der Juristenschar steht hierzu eine altbewährte, mehrstufige und analytische Prüfungsmethode zur Verfügung.
Doch ist die Prüfung natürlich einem jeden Menschen möglich, der den Mut hat, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen.
Die Verhältnismäßigkeit wird nach juristischen Maßstäben in vier Schritten geprüft.
1. ERFORDERLICHKEIT
Soll oder muss der Staat handeln, um ein vertretbares Ziel zu erreichen? Fertig wenn nicht. Falls doch, weiter zu zweitens.
2. GEEIGNETHEIT
Ist die vom Staat favorisierte Maßnahme geeignet, das angestrebte Ziel zu erreichen? Falls nicht: zurück zu erstens und nochmals überlegen. Ansonsten weiter zu drittens.
3. INTERESSENABWÄGUNG
Welche Interessen stehen der Erreichung des Ziels gegenüber? Können die konträren Positionen in ein Verhältnis zueinander gesetzt und gewichtet werden?
Ein »interessengerechtes« Ergebnis lässt sich nur unter Abwägung aller betroffenen Positionen ermitteln.
Ist die Begründung nachvollziehbar und das Ergebnis vertretbar, muss abschließend eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne folgen.
4. KEIN MILDERES MITTEL
Handelt es sich hierbei um die mildeste, das heißt, die betroffenen Rechtspositionen am wenigsten belastende Maßnahme?
Oder liegt nur ein Hammer im Werkzeugkasten und es wird jedes Problem zum Nagel erklärt?
Auf der Suche nach einem milderen, gleichsam wirkungsvollen Mittel darf, soll und muss der Kreativität freier Lauf gelassen werden.
Haben Sie den Mut, sich selbst die Fragen zu beantworten!