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Aufklärung

Das sagen Staatsanwaltschaft und unabhängige Gerichtsbeobachter

Arne Schmitt – Verhaftung im Gerichtssaal

Von Hendrik Sodenkamp

Arne Schmitt, Pianist, Demokratie- und Friedensaktivist, wurde heute, am 3. September 2025 im Berliner Landesgericht verhaftet und ins Gefängnis gesteckt. Eine Erklärung gab es an diesem Tag im Gerichtssaal nicht. Auf Nachfrage der Wochenzeitung Demokratischer Widerstand liegt nun die Begründung der Staatsanwaltschaft vor.

Arne Schmitt war für den 3. September 2025 zu seinem zwölften Verhandlungstag in seinem Berufungsverfahren gekommen. Ihm wird vorgeworfen, mit seinem Musikinstrument, einem Konzertflügel, Landfriedensbruch begangen zu haben (DW berichtete). Gegen ein erstes Urteil war Schmitt in Berufung gegangen. Seine Verteidigung übernahm er selbst. 

Für diesen zwölften Verhandlungstag hatte der Richter mit einem Beschluss vom 27. August 2025 besondere Sicherheitsmaßnahmen verordnet. Dies geht aus einem Dokument hervor, das Arne Schmitt am 31. August 2025 auf seinem Telegram-Kanal geteilt hatte (Link hier)

Schmitt zeigte sich im Vorfeld verwundert über diese Sicherheitsmaßnahme: »Nach elf Verhandlungstagen in meinem Verfahren (Arne Schmitt angebl. Landfriedensbruch mit Klavier) fällt dem Vorsitzenden Richter plötzlich ein, eine völlig neue ›Sicherheitsanordnung‹ nach § 176 GVG zu erlassen ohne dies zu begründen«, schrieb Schmitt auf seinem Telegramkanal und richtete sich an seine Unterstützer mit den Worten: »Schaut mal, was vom Richter angeordnet wurde. Es könnte sehr heiß am Mittwoch, den 3. September 2025 werden!«

UND ES WURDE HEISS ...

Im Interview mit Arne Schmitts Kollegen Björn Banane gab der unabhängige Prozessbeobachter Rüdiger Borrmann zu Protokoll, dass Schmitt, wie gewohnt gut vorbereitet in den Gerichtssaal gekommen sei. Eine Menge Aktenordner habe er dabei gehabt und eine Reihe von Anträgen gestellt, die allesamt vom Gericht abgewiesen wurden. Gegenüber DW sagte Borrmann: »Arne Schmitt ging es darum, die Namen der beisitzenden Schöffen zu erfahren, um gegen sie wie auch den Richter Strafanzeige stellen zu können.« 

Doch die Namen seiner Richter sollte er nicht erfahren. Auf unsere DW-Nachfrage hin, welche Begründung nun aufgerufen wurde, um Arne Schmitt zu verhaften, gab der Prozessbeobachter Rüdiger Borrmann dem DW zu Protokoll: »Eine Begründung wurde nicht gegeben. Wir alle haben gerätselt. Vor dem Gericht waren dann eine Menge Polizeibeamte. Man dachte anscheinend, wir würden jetzt Randale machen.«

DW stellte bei der Berliner Staatsanwaltschaft die Pressenafrage, wer die Verhaftung Schmitts veranlasst hatte, was die Begründung dafür ist und wie lange er noch in Haft gehalten wird. 

Die Antwort der Staatsanwaltschaft an DW: 

»Im Rahmen des Berufungsverfahrens erfolgte heute die Verhaftung aufgrund eines Untersuchungshaftbefehls, der durch das Amtsgericht Tiergarten auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen wurde. Dem liegt der dringende Tatverdacht des Angriffs auf einen Schöffen und einen Justizwachtmeister zugrunde.

Als Haftgründe sind Flucht- und Verdunkelungsgefahr angeführt. Der Haftbefehl erging also in einem neu eingeleiteten, separaten Ermittlungsverfahren und nicht in dem Verfahren, das gerade verhandelt wird.« 

Wie lange die Untersuchungshaft dauern wird, hänge »von vielen verschiedenen Faktoren« ab, so der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, und sei daher »nicht prognostizierbar«.

Arne Schmitt soll also einen Schöffen aus seinem Verfahren angegriffen haben, ebenso wie einen Justizwächter. Wann genau dieser Angriff erfolgt sein soll, gab die Pressestelle der Staatsanwaltschaft nicht bekannt. Die Vermutung liegt jedoch nahe, dass es sich um einen Vorfall gehandelt haben wird, der sich nach dem vorangegangenen elften Verhandlungstag Schmitts, am 20. August 2025 zugetragen hat. 

Auch hier hatte Schmitt bereits versucht, die Namen seiner Richter inklusive seiner Schöffen in Erfahrung zu bringen, um selber Anzeige wegen des Tatverdacht der »Rechtsbeugung« zu stellen. Doch das wurde ihm verweigert. Vor dem Gerichtssaal sprach Schmitt den Schöffen vor dem Gericht an, der im Beisein eines Justizbeamten den Bereich um das Gericht verlassen wollte. Aufzeichnungen von dem Vorgang veröffentlichte Schmitt auf seinen Kanälen bei Telegram und auf Youtube. Die Beurteilung darüber, ob es sich dabei um einen »Angriff« gehandelt hat, bleibt natürlich jedem selbst überlassen. Ich meine: Nein.

Doch dann dies! Die Sache des Vorwurfs 
ist längst auf Video dokumentiert!

Auch die aufgeführten Gründe dafür, dass es nun Haft angebracht sei: »Flucht- und Verdunkelungsgefahr« sind nicht wirklich nachvollziehbar: Arne Schmitt erscheint seit Monaten vor Gericht, um sich zu verteidigen. Wo ist da der Fluchtversuch? Und zur Verdunkelung: Videos des »Tathergangs« hat er selber auf seinen Kanälen veröffentlicht. Mehr Transparenz gibt es da doch gar nicht.

Der Anlass: Dass die Namen der eigenen Schöffen nicht genannt werden, ist ebenfalls ungewöhnlich. Anscheinend war Arne Schmitt dem Gericht mit seinem Beharren auf ein rechtsstaatliches Verfahren gehörig auf die Nerven gegangen. Nun wird das nächste Verfahren gegen ihn losgetreten.

Auf seinem Telegram-Kanal gibt Arne Schmitt an, dass man hn für seine Auseinandersetzung mit der Staatsmacht unterstützen kann. Seine Bankverbindung ist:  Arne Schmitt, IBAN: DE52 4016 5366 0251 6182 00 Verwendungszweck: Schenkung.


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Dieser Text erschien in Ausgabe N° 227




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