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Interview

Wer den Holocaust nicht nennen darf, kann nicht vor ihm warnen

INTERVIEW mit Meinrad Spitz, der am 15. Juli in Karlsruhe wegen angeblicher Holocaustverharmlostung vor Gericht saß – und einen Freispruch erreichte.

Von Hendrik Sodenkamp

DW: Herr Spitz, könnten Sie sich den Lesern einmal vorstellen? 

Meinrad Spitz: Ich stand von September bis Dezember 2020 täglich für mehrere Stunden im Regierungsviertel in Berlin, wo ich vor dem Kanzleramt oder dem Reichstag Mahnwachen gegen die in meinen Augen faschistoiden Corona-Maßnahmen durchführte. Zur Steigerung der öffentlichen Aufmerksamkeit nutzte ich leuchtende LED-Tafeln und trug immer dasselbe bunte Trikot. Wen es genauer interessiert, kann sich auf Telegram meinen Kanal t.me/Freiburg_Berlin2020 ansehen, wo ich seit August 2020 jede Aktion dokumentiert habe. Mein beruflicher Hintergrund ist Elektrotechniker. Mitte 2021 wurde ich gekündigt, weil ich in einer Rundmail wiederholt vor Thrombosen durch die Gen-Gift-Spritze gewarnt hatte. Ich bezeichne mich als Einzelmeinungskundgeber oder vor Gericht auch als Polit-Künstler. 

DW: Vor Gericht, das ist das Stichwort: Sie mussten nun vor dem Landgericht in Karlsruhe erscheinen, weil Ihnen Volksverhetzung vorgeworfen wurde. Wie sollten Sie das gemacht haben? 

M.S: Als die Politik versuchte, die Zwangsimpfung zu forcieren, obwohl wir von Professor Bhakdi und anderen Personen unseres Zutrauens bereits von der Gefährlichkeit derselben überzeugt worden waren, nutzte auch ich wie manch anderer einen Bezug zum Tor von Auschwitz mit der abgewandelten Inschrift »Impfen macht frei«. In Anbetracht der bereits sichtbaren enormen Hetze gegen Gen-Gift-Spritz-Verweigerer und dem enormen absehbaren potentiellen Schaden für all diejenigen, die sich vertrauensselig von unseren Politikern, Wissenschaftlern und Medien zu dieser Gen-Gift-Spritze verleiten ließen oder lassen wollten, fand ich, wie manch anderer, dieses Symbol besonders zutreffend und geeignet, die Sorge unseren Mitmenschen mitzuteilen. #

DW: Was war für Sie der Anlass, vor einem neuen Faschismus zu warnen? 

M.S: Nach anfänglicher eigener Vertrauensseligkeit wurde mir eines Tages das erste Interview mit Wolfgang Wodarg bei Radio München zugespielt. Besonders die diffamierende Art und Weise von zum Beispiel von Correctiv und Spiegel Online gegenüber diesem, wie ich herausfand, sich verdient gemachten Mann, führte bei mir zu ersten ernsthaften Bedenken. Diese undemokratische Methode war nicht geeignet, eine für alle völlig neue Situation im öffentlichen Raum zu diskutieren, fand und finde ich noch immer. Der Vergleich mit 1933 führte bei mir zur Erkenntnis, dass 1. Angst, 2. Notstandsausrufung, 3. Freiheitsrechtseinschränkungen, 4. Plünderung der Sozialkassen und 5. im Osten mal wieder zurückschießen, eine sehr hohe Ähnlichkeit mit der Vorgehensweise der Nazis ab 1933 haben. Was mich aber besonders irritierte, war, dass uns nicht die Leit- beziehungsweise Leid-Medien die grundsätzliche Gefahr eines Notstandes verdeutlichten, sondern Menschen wie Markus Fiedler, der zum Beispiel mal die hohe Übereinstimmung der Freiheitseinschränkungen von 2020 mit 1933 herausarbeitete. 

DW: Die Strafe von bis zu fünf Jahren stand laut Gesetz im Raum. Sie haben in der vergangenen Woche, am 15. Juli 2025 jedoch einen Freispruch erreicht. Einem Interview mit dem Bürgerjournalisten Helge Spunkt konnte ich entnehmen, dass Sie mit der Urteilsbegründung des Richters nicht in Gänze einverstanden waren. Warum? 

M.S: Volksverhetzung in Zusammenhang mit sogenannter Verharmlosung nach Paragraph 130 des Strafgesetzbuches verlangt drei Bedingungen, die erfüllt sein müssen. Das sind objektiver Tatbestand, subjektiver Tatbestand und die Eignung, den öffentlichen Frieden zu stören. Frei gesprochen wurde ich nur, weil ich wohl nur zu wenig Menschen erreicht habe. Genaueres muss ich selbst nochmal im Urteil nachlesen, wenn ich es erhalte. Vor allem aber ist das Gericht bei seiner auch in anderen Fällen gehandhabten Meinung geblieben, dass es sich um eine Verharmlosung des Holocaust handele, wenn man vor einer Wiederholung warnt. Genau diesen Punkt aber habe ich mit höchstem Aufwand versucht zu entkräften. Das Gericht aber hat die meisten meiner wichtigsten und, wie ich meine, zwingend logischen Argumente einfach ignoriert. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass das Gericht die Warnung vor dem möglichen millionenfachen Mord durch diese Gen-Gift-Spritze ebenfalls ignoriert. Wie soll denn jemals die Erinnerung an den Holocaust genutzt werden, um einen Holocaust zu verhindern, wenn eine Bezugnahme dermaßen geahndet wird, weil das, wovor man warnen möchte, nur noch nicht eingetreten ist? – Es ist genau so absurd, wie sich dieser Satz gerade angehört hat. 

DW: In Ihrem Gespräch mit Herrn Spunkt habe ich auch herausgehört, dass Ihr Verhältnis zu Ihrem Anwalt ungewöhnlich kritisch war. Wie kam das? 

M.S: Nun, ich hatte ihn nicht bestellt. Er wurde mir aufgezwungen. Da ich mich aber selbst verteidigen konnte und wollte, habe ich ihm Redeverbot erteilt. Da er ein begeisterter Impfanhänger ist, war er im Prinzip meine Zielgruppe für meine Einzelmeinungskundgebung. Somit konnte ich ihn zwingen, meiner Einzelmeinungskundgebung vor Gericht zu folgen. Er selbst konnte das Mandat nicht abgeben. Allerdings konnte ich nicht verhindern, dass er mein Schlussplädoyer halten durfte, obwohl ich es zu verhindern versuchte. Als wollte er sich für meine Zurechtweisungen rächen, ist er mir dann auch, wie ich finde, in den Rücken gefallen und hat meine Bemühungen, zum Beispiel den objektiven Tatbestand zu behaupten, torpediert. Ansonsten war das Verhältnis aber sachlich neutral. 

DW: Warum haben Sie sich keinen Anwalt genommen, dem Sie vertrauten? 

M.S: Erstens gebe ich dafür kein Geld aus. Außerdem habe ich mich ja auch auf der Straße nicht von einem Anwalt vertreten lassen. Und drittens glaube ich, dass ich besser vortragen konnte als ein Anwalt, schließlich beschäftige ich mich ja bereits seit fünf Jahren mit meiner eigenen Meinung. 

DW: Der Name Ihres Telegram-Kanals ist versehen mit Fahrrad-Symbolen. Was hat es damit auf sich? Und in welcher Form wollen Sie sich in Zukunft für die Aufarbeitung der Coronamaßnahmen und für die Verhinderung des Kriegsregimes einsetzen? 

M.S: Das Fahrradsymbol entstand, weil ich mit Alexander Kiefer von Freiburg in zehn Tagesetappen nach Berlin zur großen Ballweg-Demo am 29. August 2020 geradelt bin. Damit begann der Versuch, mit einem eigenen Format unsere Mitbürger anzusprechen. In Berlin blieb ich dann alleine in dieser Radlerkluft und Rad im Regierungsviertel stehen und begann meine Einzelmeinungskundgebung. Mit Mein Rad (lacht). Nun, meine Aktionen haben viel Kraft, Zeit und Geld gekostet. Im Jahr 2024 versuchte ich, mit meinen Themen Coronaaufarbeitung, Faschismusverhinderung und Kriegsvermeidung in den Gemeinderat von Freiburg zu kommen. Wer mag, kann meine Abenteuer in Telegram nachlesen, die ich in diesem Zusammenhang in der ersten Jahreshälfte 2024 machen durfte und musste. Es hat leider nicht für einen Sitz gereicht, aber … 2026 wird in Freiburg ein Oberbürgermeister gewählt. Zunächst aber steht die nächste Verhandlung wegen Volksverhetzung in Freiburg im Oktober an. Auch hier warte ich schon seit 2021 auf die Verhandlung. Und auch hier wegen »Impfen macht frei«. Ich gehe jetzt quasi auf Tournee. 

DW: Herr Spitz, wir danken Ihnen für das Gespräch! (Die Fragen stellte Hendrik Sodenkamp)


Bildquelle: DW




Dieser Text erschien in Ausgabe N° 221 am 18. Juli 2025




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