DW: Herr Borrmann, Sie mussten heute vor Gericht. Warum?
Rüdiger Borrmann: Ich stand in der Berufung wegen Volksverhetzung vor Gericht, wegen zwei Videos, die ich im 2021 auf YouTube veröffentlicht habe. In einem Video war es das Thumbnail, was verstörend gewirkt hat auf den Anzeigenerstatter.
DW: Sie hatten während der allgemeinen Impfzwang-Welle ein Bild eines KZ-Tores genommen, in dem der abgewandelte Slogan »Impfen macht frei« stand.
R.B.: Ja. Und im zweiten Video waren es ein paar Sätze, wo ich unter anderem die Regierung als größte Verbrecher aller Zeiten bezeichnet habe. Das hatte in der ersten Instanz dafür gesorgt, dass ich 120 Tagessätze bekommen habe als Strafe. Dagegen waren wir in Berufung gegangen.
DW: Der Regimejournalist Olaf Sundermeyer hatte Sie in einem Bericht als Verschwörungsideologe verunglimpft, was zu Ihrer Kündigung an der Journalistenschule führte, wo Sie als Lehrer für Technik arbeiteten.
R.B.: Man hat mir aufgrund dieser Videos fristlos gekündigt. Ich habe dagegen geklagt und die Kündigung wurde für nicht rechtens befunden. Am Ende habe ich eine Abfindung bekommen, weil die Berliner Senatsverwaltung mich nicht als Lehrer wiederhaben wollte und einen Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses stellte. Dem hat das Gericht damals entsprochen. Plus eine vernünftige Abfindung. Heute sind eben noch Reste von dieser Anzeige verhandelt worden, die im Zusammenhang mit der Kündigung von der Schulaufsicht gestellt wurde. Diese Anzeige lief dann noch so weiter, und heute in der zweiten Instanz.
DW: Wie lief es heute ab im Gerichtssaal?
R.B.: Wir sind überrascht worden, dass die Richterin, von der mein Anwalt Thomas Gall eigentlich meinte, das wäre eine der Besseren hier am Landgericht, gleich zu Beginn sagte, um eine Verurteilung kämen wir nicht herum und wir sollten uns mal gleich bereit erklären, eine Verurteilung zwischen 80 und 90 Tagessätzen zu akzeptieren. Das wäre bereits deutlich weniger als die 120 Tagessätze aus der ersten Instanz und damit wäre ich außerdem unterhalb der Grenze, womit man vorbestraft ist. 90 Tagessätze sind genau diese Grenze, ab der man vorbestraft ist und auf diese haben sie mich dann zum Schluss auch platziert. Nachdem wir dann Stunden lang geredet haben.
DW: Wurden denn Ihre Punkte, die Sie in der Verhandlung heute vorbrachten, gehört?
R.B.: Das hat aber bei denen überhaupt nicht gefruchtet, weil die sind so verfangen in ihr statisches Denken, dass man bereits ein Urteil über Volksverhetzung aussprechen kann, weil allein ein Bild gesehen wird. Dabei muss natürlich der Zusammenhang gesehen werden, in dem Aussagen getroffen werden und auch die Intention. Ich habe künstlerische Videos gemacht, und da wurden einfach ein paar Brocken herausgepickt.
DW: Ihnen wurde neben dem Bild vorgeworfen, dass Sie die Regierung und die Impfung als das größte Verbrechen aller Zeiten bezeichneten.
R.B.: Wer noch weiß, wie wir, also die Ungeimpften 2021 mit dem Rücken zur Wand standen, der weiß auch, dass wir verbal wild um uns schlagen mussten, um überhaupt noch irgendwie das Gefühl zu haben, man würde noch gehört werden. Es gab ja eine volle Breitseite von der Mainstream-Presse, wo es immer nur darum ging, zu impfen, zu impfen, zu impfen. Und da war ich dann halt auch ein bisschen, sag ich mal, angefetzt.
DW: Erstaunlich ist auch, dass Sie wegen Volkverhetzung angezeigt werden, obwohl die wahren Hetzer, also diejenigen, die wirklich effektive Volksverhetzung betrieben haben, nichts zu befürchten haben. Solche Leute wie Jan Böhmermann oder eben Olaf Sundermeyer.
R.B.: Ich habe heute sowohl das Buch vom Arzt Dr. Gunter Frank Das Staatsverbrechen als auch das Buch von Marcus Klöckner und Jens Wehrnicke Möge die gesamte Republik mit dem Finger auf sie zeigen, hochgehalten. Also Bücher, in denen sowohl die Schäden dieser giftigen Impfung dokumentiert sind als auch die Aussagen derer, die damals hetzten. Doch das brachte gar nichts.
DW: Geht es weiter mit dem Verfahren?
R.B.: Mein Anwalt und ich werden das so nicht stehen lassen, sondern erneut in Revision gehen. Wobei hier die Gefahr besteht, dass es in der Revision überhaupt gar keine Verhandlungen gibt. Es könnte sein, dass sich einfach vom Schreibtisch ein paar Richtern den Fall angucken und sagen: Oh, nö, das ist alles Käse. Da machen wir einfach mal ein Urteil und dann ist fertig.
DW: Wie werden Sie über den weiteren Verlauf des Verfahrens informieren?
R.B.: Auf jeden Fall über meinen Kanal auf YouTube RueBor123, wegen dem ich gefeuert und nun angezeigt wurde.
DW: Herr Borrmann, wir danken Ihnen für das Gespräch.