Am Montag, den 2. Mai 2022 tagte das Bundes verwaltungsgericht in Leipzig zur Impfpflicht in der Bundeswehr. Dort müssen seit dem 24. November 2021 alle Soldaten geimpft sein. Dagegen hatten zwei hochdekorierte Stabs offiziere geklagt. Sollte der Impfzwang in der Bundeswehr fallen, stünde auch die sogenannte ein richtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitsweisen auf der Kippe.
Aus einem bei Gericht eingebrachten und dem DW vorliegenden Schriftsatz der Heidelberger Anwältin Beate Bahner, die einen der Offiziere vertritt, geht hervor, dass sich die beiden Offiziere bislang sämtlichen verpflichtenden Impfungen unterzogen haben und nur die sogenannte Corona-Impfung ablehnen. Demselben Schriftsatz ist zu entnehmen, dass es in der Bundeswehr laut Auskunft der Bundesregierung vom 21. Januar 2022 genau »zwei gesicherte Covid-19-Todesfälle« gegeben habe.
Die Anwältin Beate Bahner gab an, dass die Verhandlung korrekt und höflich abgelaufen seien und alle vier Anwälte der Soldaten ausführlich zu Wort kommen konnten. Auch die einbestellten Sachverständigen, wie unter anderen der Mikrobiologe Prof. Sucharit Bhakdi, der Pathologe Prof. Arne Burkhardt und der Datenanalyst Tom Lausen hätten in Wahrung der rechtsstaatlichen Form aussagen können, so Bahner. Die Gegenseite, das Bundesverteidigungsministerium, hätte hingegen keinerlei Daten und Fakten vorgelegt, sondern mit der Aufstellung von Behauptungen gearbeitet. »Das Bundesverteidigungsministerium hat keine einzige der mündlich in der Verhandlung erstmalig vorgetragenen Zahlen nachgewiesen und belegt: keine Zahl zu Covid-Erkrankungen in der Bundeswehr, keine Inzidenzen der letzten zwei Jahre, kein Nachweis der behaupteten großen Anzahl von Long-Covid-Erkrankten, keine Aussage darüber, ob diese geimpft waren, wie ich vermute, kein Nachweis der angeblichen Redukti-on der Übertragung durch die Impfung, und lediglich die mündliche Angabe von 47 gemeldeten Impfnebenwirkungen, davon ein Todesfall«, so Bahner.
Nach der neunstündigen Verhandlung, in der ein kleiner Teil der vorgelegten Schriftsätze, Beweise und Zeugenaussagen des Anwaltteams bestehend aus Beate Bahner, Wilfried Schmitz, Dr. Brigitte Röhrig, Prof. Martin Schwab und Göran Thoms vorgetragen werden konnte, zogen sich die fünf Richter zurück und verkündeten nach anscheinend hartem Ringen zwei weitere Verhandlungstage am 7. und 8. Juni 2022.
FAKTENRESISTENTE
GESINNUNGSJUSTIZ
Unverhältnismäßig schnell ging es am Passauer Amtsgericht. Dort wurde am Montag der Passauer Demokrat und Arzt Ronald Weikl zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Ebenso soll er laut Urteil des alleine verfügenden Richters 50.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Auch ein Teil-Berufsverbot wurde
über ihn verhängt. So darf der Arzt keine Atteste zur Maskenbefreiung mehr ausstellen. Ronald Weikl soll Patienten, die sich außer Stande sahen, die Maske zu tragen, auch ohne Untersuchung ein Attest ausgestellt haben. Gegenüber dem regierungsnahen BR sagte Weikl im Anschluss: »Ich habe das gemacht, was von einem Arzt zu verlangen ist. Und ich bleibe dabei: Die wissenschaftliche Faktenlage spricht gegen die Maskenpflicht.« – Gegen das Urteil hat Ronald Weikl Rechtsmittel eingelegt. Vor dem Gericht demonstrierten rund 800 Demokraten für Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismäßigkeit und einen Freispruch für Ronals Weikl.
Ähnlich schnell, aber noch ohne Demonstration, ging es auch beim Montagsprozess zu, der den Verfasser dieser Zeilen betraf. Dort wurde eine Geldstrafe von 4.500 Euro verhängt, weil diese Zeitung den damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im schlechten Licht präsentierte. Dies unter dem Eindruck der Polizei-Exzesse am 29. und 30. August 2020, wo friedliche Demokraten, Schwangere und alte Frauen von der Berliner Polizei im Berliner Tiergarten blutig verprügelt wurden, während die Konzern- und Regierungsmedien die Gewalt und die oppositionelle Millionendemonstration kleinredeten und ausblendeten. Gegen das Urteil wurden Rechtsmittel eingelegt. Auch Anselm Lenz, Mitherausgeber dieser Zeitung, steht wegen dieser angeblichen Beleidigung von Herrn Spahn vor Gericht. In einer ersten Verhandlung wurde er in Abwesenheit zu einer Strafe von 4.800 Euro verurteilt, wogegen ebenfalls Rechtsmittel eingelegt wurden.