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Die schwarze Ampel

Alles spielt perfekt zusammen: Mutanten, Verfassungsgericht, Impfpflicht und Sicherheitsorgane. | Von Hendrik Sodenkamp

Von Hendrik Sodenkamp

D ie Weltgesundheitsbehörde verkündete am 26. November 2021, dass es in Südafrika eine neue »besorgniserregende« Virusvariante gebe. Sofort waren die deutschen Konzernmedien wieder auf der Jagd nach den ersten »Infizierten«. Auch die politische Kaste rief umgehend nach härteren Maßnahmen. Im vermeintlichen Ursprungsland Südafrika hatte man derweil von der schlimmen Mutante noch nichts gemerkt, wie der dortige Gesundheitsminister Joe Phaahla klarstellte.


Dennoch wurde damit die vermeintliche Notwendigkeit für einen weiteren Ausbau des Maßnahmenstaates gesetzt. Das Bundesverfassungsgericht begann dann am
Dienstag, den 30. November 2021 einen Tag, der in die Geschichte eingehen wird. Das oberste Gericht der Bundesrepublik, dessen Funktion die Überwachung der
Einhaltung des Grundgesetzes ist, äußerte sich endlich, nach Monaten der Stille, zu den Verfassungsklagen gegen die sogenannte Bundesnotbremse. Diese war am
21. April 2021 im Bundestag beschlossen worden, während einige Hundert Meter weiter, auf der Straße des 17. Juni 2021 mehr als 10.000 Demokratinnen und Demokraten protestierten und dafür von Polizeitruppen gejagt, geschlagen und getreten wurden.

Das Gesetz soll in allen Punkten verfassungskonform gewesen sein, so das Gericht, welches dem CDU-Funktionär Stephan Harbarth untersteht, der ebenfalls unter Protest der Fachwelt von der CDU in die Position des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts gehoben worden war. Harbarth hat nach Meinung von Rechtsexperten weder
eine besondere juristische Qualifikation für diesen Posten, noch die dafür notwendige Unabhängigkeit. Dies stellte er unter anderem damit unter Beweis, dass er sich am 30. Juni 2021, dem Tag des Auslaufens der sogenannten Notbremse, zu einem Abendessen mit der Kanzlerin einfand und sich einen langen Vortrag der Justizministerin anhörte.


DER JURISTISCHE WEG IST IM
CORONA-REGIME AUSGESCHLOSSEN


Dass das Gericht nicht mehr unabhängig ist, zeigte sich gerade dadurch, wie der Tag weiter verlief. Wieder tagte eine sogenannte Ministerpräsidentenkonferenz. Ein Gremium, welches in der Verfassung nicht vorgesehen ist. Hier gab der wohl kommende Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bekannt, dass er für eine allgemeine Impfpflicht stimmen werde. Zu dieser Entscheidung riefen auch mehrere Ministerpräsidenten. Am Donnerstag, nach Redaktionsschluss, sollen dann konkrete weitere Maßnahmen bekannt gegeben werden.

Olaf Scholz führte an diesem Tag auch seine neue Leitungsrunde ein: den Krisenstab, welcher direkt im Kanzleramt untergebracht werden soll. Geleitet werden soll dieser von dem Bundeswehrgeneral Carsten Breuer. Dieser hatte bereits zuvor die Einsatzleitung für Bundeswehreinsätze im Inneren, ein Posten der an sich verfassungswidrig ist. Im Grundgesetz wurde aus dem Preußenstaat und dem Nationalsozialismus die Lehre gezogen, dass die Armee innerhalb Deutschlands nicht agieren darf. Allerdings ist es im bereits bestehenden Verfassungsbruch nur konsequent, dass ein General die 20.000 Soldaten befehligt, die in Deutschland den Impfzwang durchdrücken sollen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts machte unmissverständlich klar: Gegen die Verfassungsbrüche der Regierung hilft kein Klagen vor Gericht. Der juristische Weg ist ausgeschlossen.

Dass es nun eine Regierung unter SPD, Grünen und FDP ist, die den Impfzwang entscheiden wird, ist auch nur konsequent. Waren es doch auch SPD und Grüne, die mit der Agenda 2010 einen massiven Sozialabbau betrieben und im Kosovo den ersten Angriffskrieg führten und nicht die CDU/CSU. Und auch die ehemalige Bürgerrechts-FDP unterliegt dieser Maxime, dass wer in Deutschland herrschen will, genau das Gegenteil davon zu machen hat, wofür man zuvor eingestanden war.


MIT HÄRTEREN BANDAGEN
GEGEN DIE OPPOSITION


Der Koalitionsvertrag, den die sogenannte Ampel ausgearbeitet hat, macht auch klar, dass der Umgang mit Oppositionellen in Deutschland nicht demokratischer werden wird. So wird im Abschnitt der inneren Sicherheit gleich im zweiten Satz der neue Staatsfeind benannt: »Freiheit, Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit sind die Grundlagen für das friedliche Zusammenleben in Deutschland. Wir stellen uns allen verfassungsfeindlichen, gewaltbereiten Bestrebungen und Verschwörungsideologien entschieden entgegen.« Soso ... Der Begriff der »Verschörungsideologie« wird seit Jahren gegen alle angewandt, die Verlautbarungen der Regierung und ihrer Behörden in Frage stellen und oppositionelle Politik jenseits des bundesgrauen Farbenspiels der Parteien betreiben. Nun wird dieser Begriff auf eine Ebene mit den Worten verfassungsfeindlich und gewaltbereit gehoben.

Es werden auch gleich konkrete Maßnahmen angekündigt, nämlich die politische Säuberung des Staatsapparats: »Um die Integrität des Öffentlichen Dienstes sicherzustellen, werden wir dafür sorgen, dass Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem Dienst entfernt werden können.« Jeder, der in einer Behörde arbeitet und sich öffentlich kritisch zur Regierungslinie äußert, soll von nun an nicht mehr versetzt werden, sondern gleich »aus dem Dienst entfernt« werden. Der Tag, an dem die WHO die Pandemie ausrief, der 11. März, soll nach Koalitionsvertrag »nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt« werden. Was erst einmal so klingt, als ob man dem zustimmen könne, da es sich unter Corona sehr wohl um orchestrierten Staatsterror gegen die Bevölkerung handelt, nämlich die Verbreitung von Angst und
Schrecken, wird beim genauen Hinsehen ein weiterer Baustein der Repression.


STRUKTURELLER
STAATSANTISEMITISMUS


Der Staatsapparat arbeitet seit über einem Jahr daran, die Demokratiebewegung als Terror darzustellen. Erst begannen sie mit dem Begriff »Gefährder«, der sich von seiner medizinischen Bedeutung immer mehr ins politische wandelte. Im Winter wollten sie Anschläge auf Impfzentren herbeischreiben und dann freuten sie sich inbrünstig, als ein Tankstellenmitarbeiter erschossen wurde. In Anbetracht der faschistoiden Übergriffe des Staates und seiner paramilitärischen Organisationen ist die Demokratiebewegung immer noch erstaunlich friedlich. Diesen Feiertag am 11. März können sie nutzen, um wahnwitzig den Bogen von den Terroranschlägen in Madrid, über die Morde von Hanau, hin zur Ausrufung der Pandemie und der angeblichen Bedrohung durch angeblich »querdenker-versiffte Netzwerke« in den Behörden zu spannen. Am Mittwoch forderte die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) dann eine Impfpflicht für die gesamte Europäische Union – am deutschen Wesen soll mal wieder die gesamte Welt genesen. Währenddessen tagten die Innenminster der deutschen Bundesländer in Stuttgart. Zuvor instrumentalisierten sie einen Besuch in einer Synagoge, um ein noch härteres Vorgehen gegen die Kritiker der Corona-Maßnahmen abzusprechen. So plante der Vorsitzende der Konferenz, der
baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl, dass der Staat auch endlich Zugriff auf die privaten Mitteilungen in sogenannten Messenger-Diensten wie
Telegram erhält.

Unterstützung erhielten sie dafür von den Gazetten Welt, taz und dem Helden der Staatsräson Olaf Sundermeyer, welche in den vergangenen Wochen unermüdlich einen Terror der Demokratiebewegung herbeiventilierten. Es ist der Verachtung würdig, dass sich dieses strukturell antisemitische Corona-Regime anmaßt, mit dem Begriff der »AntisemitismusBekämpfung« seinen Geheimdienstapparat aufzubauen und das gegen eine Opposition, die sich ganz klar zu den unveräußerlichen Menschenrechten
bekennt. Die Instrumentalisierung des Holocaust für deutsche Herrschaft.




Dieser Text erschien in Ausgabe N° 71 am 03. Dez. 2021




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