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GEZ-PROPAGANDA: »WIR HABEN ABGEMELDET!«

Der umlagefinanzierte Rundfunk verfehlt seinen Auftrag. Das erzeugt Widerstand und Entzug der Gelder

Von Anne Höhne

Der »Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien« verpflichtet öffentlich-rechtliche Medienmitarbeiter, im Programm die »Würde des Menschen zu sichern und zu wahren und die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung zu achten. Die Angebote sollen dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinungen anderer zu stärken.«

Um eben genau dies — und die feisten Gehälter der selbsternannten Qualitätsjournalisten — zu gewährleisten, werden pro Haushalt in Deutschland 17,50 Euro Rundfunkgebühren monatlich von der bis 2013 sogenannten Gebühreneinzugzentrale (GEZ) verlangt. Dabei ist es mittlerweile irrelevant, ob ein Empfänger im Haushalt vorhanden ist. Die Gebühr ist damit zu einer Zwangspropagandasteuer geworden.

Im Zuge der preisgekrönten Corona-Berichterstattung, dem nimmermüden Auskotzen einseitiger wissenschaftlicher Pseudoanalysen und Panikorchestrierung, haben sich die grauen Herren eine menschenverachtende diffamierende Verblödungssymphonie auf die Agenda gejodelt. Seit einem knappen halben Jahr spitzt sich das öffentliche Unrecht immer weiter zu. Diese Typen sind völlig am Ende.

Zurecht treten bundesweite Initiativen zum Widerstand gegen die Zwangsfinanzierung der fanatisierten GEZ-Irrenhäuser in den Vordergrund. Für die Aktionen gegen den Propagandafunk werden Spenden für Verfassungsklagen gesammelt, zum Boykott der Rundfunkbeiträge aufgerufen und Aufklärungsarbeit betrieben. 

Die »psychologische Massenmanipulation« sei zwar unter Berücksichtigung der Meinungsvielfalt annehmbar, die Finanzierungspflicht allerdings als »mentale Demütigung und Angriff auf die individuelle Selbstbestimmung« verfassungswidrig, wird argumentiert. Der Rundfunkaktivist Olaf Kretschmann, dessen Geschichte Ende 2012 mit einem Brief an die RBB-Intendantin begann, sieht sich in einem Gewissenskonflikt. Die in Artikel 4 Absatz 1 des Grundgesetzes (Seite 8) verankerte Freiheit des Gewissens sei für ihn und Millionen Wachsamer durch die TV-Fron an die verfassungsbrüchige Regierung nicht mehr gewährleistet: »Abmelden!« https://rundfunk-frei.de




Dieser Text erschien in Ausgabe N° 11 am 10. Juli 2020




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