Der »Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien« verpflichtet öffentlich-rechtliche Medienmitarbeiter, im Programm die »Würde des Menschen zu sichern und zu wahren und die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung zu achten. Die Angebote sollen dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinungen anderer zu stärken.«
Um eben genau dies — und die feisten
Gehälter der selbsternannten Qualitätsjournalisten — zu gewährleisten,
werden pro Haushalt in Deutschland
17,50 Euro Rundfunkgebühren monatlich von der bis 2013 sogenannten
Gebühreneinzugzentrale (GEZ) verlangt. Dabei ist es mittlerweile irrelevant, ob ein Empfänger im Haushalt
vorhanden ist. Die Gebühr ist damit
zu einer Zwangspropagandasteuer
geworden.
Im Zuge der preisgekrönten Corona-Berichterstattung, dem nimmermüden Auskotzen einseitiger wissenschaftlicher Pseudoanalysen und
Panikorchestrierung, haben sich die
grauen Herren eine menschenverachtende diffamierende Verblödungssymphonie auf die Agenda gejodelt. Seit
einem knappen halben Jahr spitzt sich
das öffentliche Unrecht immer weiter
zu. Diese Typen sind völlig am Ende.
Zurecht treten bundesweite Initiativen
zum Widerstand gegen die Zwangsfinanzierung der fanatisierten GEZ-Irrenhäuser in den Vordergrund. Für
die Aktionen gegen den Propagandafunk werden Spenden für Verfassungsklagen gesammelt, zum Boykott
der Rundfunkbeiträge aufgerufen und
Aufklärungsarbeit betrieben.
Die »psychologische Massenmanipulation« sei zwar unter Berücksichtigung der Meinungsvielfalt
annehmbar, die Finanzierungspflicht
allerdings als »mentale Demütigung
und Angriff auf die individuelle Selbstbestimmung« verfassungswidrig, wird
argumentiert. Der Rundfunkaktivist
Olaf Kretschmann, dessen Geschichte Ende 2012 mit einem Brief an die
RBB-Intendantin begann, sieht sich
in einem Gewissenskonflikt. Die in
Artikel 4 Absatz 1 des Grundgesetzes (Seite 8) verankerte Freiheit des
Gewissens sei für ihn und Millionen
Wachsamer durch die TV-Fron an die
verfassungsbrüchige Regierung nicht
mehr gewährleistet: »Abmelden!«
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