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ZWÖNITZER KOMMUNE MACHT SCHULE

Sächsische Demokraten erarbeiten unmittelbar rechtskräftige Strukturen.

Von Hendrik Sodenkamp

An dieser Stelle stand in der vergangenen Ausgabe ein Interview mit Ingo Reimann. Dieser arbeitet an einer basisdemokratischen Gemeindeversammlung im sächsischen Zwönitz. Ein großer Teil der sächsischen Demokratiebewegung möchte nun diesem Beispiel folgen und sich auf die Einführung von Gemeindeversammlungen in weiteren Orten konzentrieren. 

Dabei sind auch die Organisatoren der großen Demonstration in Leipzig vom 7. November 2020 Bewegung Leipzig und Querdenken-341. Die Menschen sollen in ihren Gemeinden selbst bestimmen können, was politisch geschieht und wie sie leben wollen. Kein autoritärer Kommandostaat, sondern demokratische Aushandlung ist hier die Devise.

Dabei können sich die Initiativen auf das Grundgesetz berufen. Dort heißt es in Artikel 28 in Absatz 1 und 2: »In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten« und »den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.« Damit eine solche Gemeindeversammlung eingesetzt werden kann, bedarf es der Zustimmung der Bürger vor Ort. 

FÜR BASISDEMOKRATISCHE DEBATTEN

»In den meisten Bundesländern gibt es für Menschen die Möglichkeit, den Bürgermeister zu veranlassen, eine sogenannte Einwohnerversammlung zu einem bestimmten Thema einzuberufen«, berichtet Nils Wehner von Bewegung Leipzig und Querdenken-341. Die genauen Regelungen hierzu seien in den jeweiligen Gemeindeordnungen der Bundesländer zu finden. »In der Einladung zu dieser Einwohnerversammlung, welche auf dem Postweg an alle Bürger der Gemeinde gesendet wird, muss angekündigt werden, worüber entschieden wird: Soll eine Gemeindeversammlung nach Artikel 28 des Grundgesetzes gegründet werden oder nicht?« Sollte der Bürgermeister sich rechtswidrig weigern, könnten die Menschen auch selbst die Haushalte im Ort per Brief einladen.

Die Bürger, die dann zur Einwohnerversammlung erscheinen, entscheiden über Bildung einer Gemeindeversammlung mehrheitlich und rechtsgültig. »Vorausgesetzt, der Vorgang, die Versammlung und die Abstimmung werden juristisch oder notariell festgehalten«, so Wehner. Auch Bürgerinnen und Bürger, die autoritäre Impulse und Vorstellungen jenseits des demokratischen Spektrums hegen und beispielsweise CDU oder die Bündnisgrünen bevorzugen, werden dann in der Gemeindeversammlung zu Wort kommen und abstimmen können.

So soll innerhalb der Gemeinden eine basisdemokratische Debattenkultur Einzug halten, welche neben einem grundlegenden Respekt zueinander auch konkrete politische Wirkung nach sich zieht. Denn die Abstimmungen sind rechtskräftig.

VORERST KEINE MACHTÜBERNAHME

Dabei geht es den sächsischen Basisdemokraten nicht darum, die gewählten Repräsentanten zu entmachten, was durchaus im Rahmen des rechtlich Vorgesehenen liegt. Vielmehr sei »Eigenverantwortung zur Unterstützung der Politik« das Bestreben.

Als Etappenziel nennt Nils Wehner die Etablierung von Gemeindeversammlungen in kleineren Ortschaften, wo positive Beispiele geschaffen werden können. Diese werden dann perspektivisch auch in größeren Kommunen übernommen. Nicht nur in Sachsen ist die kommunale Selbstverwaltung möglich.


Für Nachfragen stellt sich die Bewegung Leipzig zur Verfügung: bewegungleipzig@gmx.de





Dieser Text erschien in Ausgabe N° 52




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