Kennen Sie noch das lustige Kinderlied? »Zwei mal Drei macht Vier, widdewiddwwitt und Drei macht Neune! Ich mach' mir die Welt, widdewidde wie sie mir gefällt! Hey, Pippi Langstrumpf hollahi-hollahoholla-hopsasa! Hey, Pippi Langstrumpf, die macht, was ihr gefällt.« Wer als Propaganda-resistenter Beobachter den Auswuchs an Willkür unserer politisch Agierenden derzeit verfolgt, summt hin und wieder dieses Lied. Aus Lust und aus Frust. Wer stoppt den politischen Wahnsinn, wenn selbst der oberste Richter im Land beim Verfassungsschutz versagt?
Alles, was bislang in unserem Land als selbstverständlich galt, steht seit der ausgerufenen Pandemie auf dem Prüfstand: unsere Freiheit, Selbstbestimmung, Eigenverantwortung, unsere rechtsstaatliche Ordnung, unsere gesamte Demokratie inklusive Verfassung.
Die Exekutive scheint sich unter der Führung der Anti-Demokratin Angela Merkel verselbstständigt zu haben. Die verfassungswidrige Ministerpräsidentenrunde treibt mit ihren evidenzbefreiten Maßnahmen zum Infektionsschutz die Verhohnepiepelung der Bürger nahezu auf die Spitze, präsentiert ein buntes Potpourri aus totalitärem Gedankengut mit teils bizarren Blüten, und die Opposition verharrt derweil geschmeidig im gut bezahlten Niemandsland.
Höhepunkte bislang: nächtliche Ausgangssperren, Maskenpflicht an der frischen Luft, Alkohol- und Reiseverbot und noch vieles mehr. Gerade die unteren Instanzen der deutschen Gerichtsbarkeit haben eine Vielzahl dieser rechtswidrigen und unverhältnismäßigen Verordnungen der Länder immer wieder zu Fall gebracht. Doch der Wahn der Mächtigen hat sich verselbstständigt. Seit den sinnlosen Zwangstestungen von gesunden Menschen für Einkauf, Frisör- und Schulbesuch, als Vorgeschmack auf die Impfnötigung steigt nicht nur der relative Inzidenzwert – sondern auch der Impfdruck. Jens Spahn, Bundesgesundheitsminister, kündigte vor ein paar Tagen in der Presse an, dass es Grundrechte wie Reisefreiheit nur für Geimpfte geben werde. Da macht der neue digitale Immunpass ab Juni natürlich Sinn.
WER SCHÜTZT UNS VOR DIESER REGIERUNG?
In dieser offensichtlich verfahrenen und Demokratie gefährdenden Situation erwartet doch jeder aufgeklärte Bürger endlich das Tätigwerden der höchsten Instanz im Land. Das Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts. Und zwar im Sinne der Verfassung, nicht der Regierenden. Denn diese gilt es ja an ihren Eid und ihre Verpflichtungen zu erinnern – und in ihre Schranken zu verweisen. Pustekuchen!
Stephan Harbarth, oberster Richter des Bundesverfassungsgerichts, seit Mai 2020 im Amt, bleibt in seinen jüngsten Aussagen zur politischen Ausnahmesituation erstaunlich partei-politisch linientreu. Er verteidigt sämtliche grundrechtseinschränkenden Maßnahmen der Regierung, denen jegliche medizinische Evidenz und auch Verhältnismäßigkeit fehlen. Selbst beim höchst brisanten Impfthema zuckte er vergangene Woche kaum mit der Wimper. Laut Medienberichten sagte Harbarth, Geimpfte könnten ihre Grundrechte wieder ausüben – aber nur, wenn sie nicht mehr ansteckend seien. Wie, bitte? Seit wann sind Grundrechte Privilegien? Steht in unserer Verfassung eine Koppelung an Impfungen für die Ausübung unserer Grundrechte? Im Ernst: Was stimmt mit Ihnen nicht, Herr Harbarth? Wer Grundrechte teilt, sie an Bedingungen koppelt, der verlässt eindeutig den Boden der Demokratie. Wie kann es bitteschön sein, dass der oberste Richter im Land, nicht die Verfassung schützt, sondern die politischen Agitatoren?
Ebenso hat Harbarth laut Medienberichten bei kurzfristiger Verlängerung der Wahlperiode des Bundestages auf fünf Jahre keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Aha. Wie sagt der Berliner, wenn ihm Ungutes schwant: »Nachtigall, ick hör dir trapsen!«
ALLES, NUR NICHT UNABHÄNGIG
Ein Blick in Harbarths Vergangenheit spricht Bände. Als Richter mit langjährigem CDU-Parteibuch und enger Vertrauter Merkels ist seine Unabhängigkeit mehr als fraglich. Schon zu seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter fiel Harbarth immer wieder unangenehm auf. Er gehörte zu den Top-Verdienern dank Nebentätigkeiten, teils mit ungeklärten Höhen und ungeklärter Gegenleistung, auch fiel sein Name mehrfach in der Cum-Ex-Affäre und im Diesel-AbgasSkandal. Laut Medienberichten legte sogar ein Anwalt gegen ihn nach Benennung zum Bundesverfassungsrichter eine Verfassungsbeschwerde ein.
Wenn der höchste Richter im Land nicht die Verfassung verteidigt, sondern die Maßnahmen seiner Parteifreundin Merkel, dann verwundern auch Äußerungen weiterer totalitärer Trittbrettfahrer nicht. Thomas de Maizière und Horst Seehofer forderten jüngst laut Presseberichten im Chor immer weitere Aufweichungen des Grundgesetzes, um Notstandsregierungen zu ermöglichen. Alles natürlich nur, um uns zu schützen! Wenn die Mächtigen und ihre Kontrollfunktionen sich von der demokratischen Grundordnung entkoppeln, um uns zu unterjochen, dann ist es an der Zeit, dass wir uns verbinden. Dass auch wir anfangen, uns unsere Welt so zu machen, wie sie uns gefällt. Wenn die Instanzen der Gewaltenteilung nicht mehr greifen, wir unsere Grundrechte nur gekoppelt an Impfungen und andere Repressalien ausüben dürfen, dann greift Artikel 20 aus dem Grundgesetz, Absatz 4: Das Recht zum Widerstand.