Sicher haben Sie sich auch schon gefragt, warum wir jetzt plötzlich OP-Masken oder sogar mit den buchstäblich atemberaubenden FFP2-Masken in Bahnen und Bussen, Geschäften und Arztpraxen herumlaufen müssen. Es ist doch mittlerweile bekannt: Diese »medizinischen« Masken schützen in keiner Weise. Sie sind sogar ungesund. Warum also dieser gemeingefährliche grobe Unfug?
Ganz einfach: Das Bundesgesundheitsministerium hat im letzten Frühjahr die falschen Masken bestellt! Da machten alle Leute unseren armen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ganz kopfscheu mit dem Alarmruf: Hilfe! Alle Länder haben schon Schutzmasken gegen den heimtückischen Sars-CoV-2 gekauft, und wir stehen ganz ohne was da! Im blinden Aktionismus, der ja ein Markenzeichen unserer heutigen Politikerkaste ist, machte Spahn ein so genanntes Open-House-Bieterverfahren. (1)
Das ist schon lange gängige Praxis in der deutschen Gesundheitspolitik. Der Minister lässt ausrufen: Wer kann uns OPMasken zu einem Stückpreis von sechzig Cent in einer Mindestmenge von 25.000 Exemplaren sofort ins Haus liefern? Und wer kann uns in derselben Mindeststückzahl FFP2-Masken zu einem Abnahmepreis von 4,50 Euro schicken? Nun erging es unserem Spahn genauso wie Goethes Zauberlehrling, der dem magischen Besen befiehlt Wasser zu machen, und es kommt eine nicht mehr zu bremsende Flut (2). Denn es war nirgendwo eine Obergrenze zur Abnahme der georderten Masken festgeschrieben worden. Da die Abnahmepreise viel zu hoch angesetzt waren, fluteten die Händler die Bundesrepublik mit einem Tsunami an billig eingekauften und viel zu teuer von Spahn abgenommenen Masken aus aller Herren Länder.
Zauberlehrling Spahn bekam es mit der Angst zu tun. Wenns brenzlig wird, beauftragt Spahn das Unternehmensberatungs- und Anwaltsbüro Ernst & Young (EY), das seit 2015 für das Gesundheitsministerium das Grobe erledigt. In diesem Falle, die aufdringlichen Maskenhändler abzuschütteln. Es gab übrigens keine Ausschreibung für den Beratervertrag. EY kassierte mal eben 9,5 Millionen Euro, um sich mit den geprellten Händlern herumzuzanken (3). Die wendigen Anzugträger von EY sagten den Händlern entweder, ihre Masken seien minderwertig. Was in dem einen oder anderen Fall sicher auch stimmte. Oder die bestellten Masken wurden abgenommen, aber nie bezahlt.
Das TV-Wirtschaftsmagazin WISO stellte eine Händlerin vor, die trotz Bestellung auf 14 Millionen FFP2-Masken und 10 Millionen OP-Masken sitzenblieb (4). Sie ließ 70 Lastwagen mit den Masken zum Zentrallager im hessischen Biblis fahren, dem Ort mit dem umstrittenen Kernkraftwerk. Abgenommen wurde aber nur eine LKW-Ladung. Die restlichen 69 Prozent wurden abgewiesen und mussten auf Rechnung der Händlerin wieder zurückgefahren, um die ungeliebte Ware in einem eigens angemieteten Lage abzukippen.
WER DIE ZECHE PRELLT, SOLLTE SCHNELL VERSCHWINDEN
Dass unsere Bundesregierung mittlerweile die Seriosität von Mietnomaden angenommen hat, fanden die Lieferanten gar nicht witzig. Hunderte von Zivilklagen gegen die Bundesregierung auf Auszahlung der versprochenen Gelder für die angeforderten Masken türmen sich im Bonner Gericht auf.
Im Spätsommer wurde es dann langsam eng für Spahn und seine Freunde. Denn die öffentlich-rechtlichen TV-Sender berichteten ausführlich über Spahns Zechprellerei (5). Und sogar Bundestagsabgeordnete der Opposition erwachten aus dem Sommerschlaf. Fabio di Masi von der Linkspartei und Bettina Stark-Watzinger, FDP, starteten eine Reihe von kleinen parlamentarischen Anfragen. Es ging dabei um die dubiose Auftragsvergabe an Ernst & Young. Nach welchen Kriterien waren die Masken eingekauft worden, nach welchen Kriterien bestellte Waren abgewiesen?
Bundestagsabgeordnete aller Parteien baten den Bundesrechnungshof zu ermitteln, ob ein Einkaufspreis von 4,50 Euro pro FFP2-Maske angemessen ist (6). Denn nach allen vorliegenden Informationen gilt ein Einkaufspreis von 1,20 Euro als handelsüblich. Eine Überzahlung um beinahe den Faktor vier stellt eine grobe Verletzung des Sparsamkeitsgebots im Umgang mit öffentlichen Steuermitteln dar. Die Expertin für Vergaberecht, Ute Jasper, stellt in der bereits erwähnten TV-Sendung WISO fest, dass das Haus Spahn gegen Vorschriften aus dem Beihilfe-, Preis- und Haushaltsrecht verstoßen hat. Auf Anfrage verkriecht sich das Spahn-Ministerium erneut in der gefühlten dramatischen Situation, »dass angesichts der äußersten Dringlichkeit der Bedarfsdeckung und der sehr starken Nachfragekonkurrenz mit dem festgelegten Preis ein Anreiz zum Abschluss eines Vertrags mit dem Bund geleistet werden musste.« Wie der dann folgende Masken-Tsunami über dem Hause Spahn deutlich zeigte, bestand die in der Ausrede angeführte Angebotsknappheit zu keinem Zeitpunkt. Wie groß ist der Schlamassel wirklich?
ANTWORT DER BUNDESREGIERUNG: »Auf verschiedenen Beschaffungskanälen hat der Bund bis Ende 2021 insgesamt rund 1,7 Mrd. FFP2/KN95/FFP3-Masken sowie rund 4,2 Mrd. OP-Masken vertraglich gesichert (einschließlich der Lieferungen im Tenderverfahren Maskenproduktion Deutschland). Davon sind bereits insgesamt rund 964 Mio. Schutzmasken aller Kategorien an die Zieladressaten ausgeliefert oder im Besitz des Bundes (Stand: 29. Juni 2020). Die übrigen Masken kommen wie geplant Zug um Zug in den nächsten Monaten und bilden die Basis für die nach dem Beschluss der Bundesregierung aufzubauende Nationale Reserve Gesundheitsschutz. So sind wir in der akuten wie für künftige Pandemien noch besser gerüstet.« (7)
»Künftige Pandemien.«
Man hat sich also noch viel vorgenommen. Bevor die rettenden neuen Pandemien endlich eintreffen, könnten womöglich die Masken verdorben sein. Die FFP2-Masken müssen nämlich in einem Zeitraum von zwei Jahren verbraucht sein. Sonst müssen sie teuer entsorgt werden. Wie dereinst die Impfstoffe gegen die imaginäre Schweinegrippe, wo Impfstoffe im Wert von 18 Milliarden Euro im Wärmekraftwerk Magdeburg buchstäblich verbrannten (8). Bevor das passiert, kann man doch die Bürger per Erlass zwingen, die auf Halde liegenden FFP2- und OP-Masken jetzt schon mal zu verbrauchen. Und so kommen wir in den fragwürdigen Genuss, mit Spahns überzähligen Masken unser Antlitz zu ver(un)zieren.
Vermutlich war der plötzliche Verbrauch von FFP2-Masken durch Zwangsverordnungen im Sommer noch nicht vorgesehen. Jedenfalls riet das immer regierungsamtliche Robert Koch-Institut bis vor kurzem von einer Anwendung der oben erwähnten Arbeitsschutzmaske für private Anwendung in deutlichen Worten ab.
ZITAT ROBERT-KOCH-INSTITUT: »Beim bestimmungsgemäßen Einsatz von FFP2-Masken muss eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung im Voraus angeboten werden, um durch den erhöhten Atemwiderstad entstehende Risiken für den individuellen Anwender medizinisch zu bewerten. Der Schutzeffekt der FFP2-Maske ist nur dann umfassend gewährleistet, wenn sie durchgehend und dicht sitzend (das heißt, passend zur Gesichtsphysiognomie und abschließend auf der Haut, Nachweis durch FIT-Test) getragen wird. Bei der Anwendung durch Laien ist ein Eigenschutz über den Effekt eines korrekt getragenen MNS hinaus daher nicht zwangsläufig gegeben. In den ›Empfehlungen der BAuA‹ und des ›ad-Hoc AK 'Covid-19' des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2‹ werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen.«
Die Empfehlungen stammen von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Jetzt sind diese Empfehlungen aktuell aus dem Netz verschwunden. So ein Zufall. Es wurde auf der RKI-Seite gefordert, dass FFP2Masken nicht länger als 75 Minuten getragen werden dürfen und dann eine Tragepause von mindestens 30 Minuten eingehalten werden müsse. Als mögliche Nebenwirkungen nennt das RKI Atembeschwerden und Gesichtsdermatitis. Das RKI betont, dass FFP2-Masken nur einmal getragen werden dürfen. Währenddessen werden wir im Internet von Schlaumeiern darin unterwiesen, wie wir unsere FFP2-Masken am besten waschen, damit wir sie wiederverwenden.
Es ist nicht bekannt, dass die Bundesregierung gegen diesen groben Unfug einschreitet. Und während gewöhnliche OP-Masken aufgrund des Medizinproduktegesetzes kontrolliert werden, unterliegen FFP2-Masken keiner Kontrolle, wie Söders Gesundheitsberaterin Professor Ulrike Protzer im BR deutlich machte (9).
Und nun also die pfiffige Idee, die Maskenhalden den Menschen draußen im Lande zwangsweise wie eine Torte bei Dick und Doof ins Gesicht zu drücken. Auch dabei spielt Geld überhaupt keine Rolle. Aus welchem unversiegbaren Füllhorn holt Spahn die finanziellen Mittel, um die Masken wie eine Karnevalsprinzessin unter das Volk zu streuen? Wir wissen es nicht.
Jedenfalls wird auch dieser Maskenball wieder von Ernst & Young ausgerichtet – für sage und schreibe 27 Millionen Euro (10). Man kauft jetzt die Apotheker ein für den völlig zweckentfremdeten Masken-Deal. Denn bereits seit Dezember wurden an 27 Millionen Mitbürger Päckchen mit je drei OP oder FFP2-Masken verteilt. Wobei die Abnehmer durchaus auch noch mal zwei Euro auf den Tisch legen müssen (11). Wir verschenken doch nichts, oder?
Und die Apotheker bekommen für jede abgegebene Dreierpackung sechs Euro in die Hand. Bis zum Frühjahr soll jeder der 27 Millionen Empfangsberechtigten 15 Masken bekommen (12). Das macht nach Adam Riese und Eva Zwerg immerhin insgesamt 405 Millionen Masken, die vom großen Berg abgetragen werden können. Damit nicht so deutlich wird, dass die milden Gaben an die verängstigten Mitbürger im Grunde eine große Verramschungsaktion darstellen, müssen Apothekergehilfen aus Zehnerpackungen je drei Masken entnehmen und in Dreierpackungen überführen (13).
Wann kommt das Gerichtsverfahren?
Es kann sich jeder unschwer am Taschenrechner im Handy kalkulieren, wie viel Steuergelder und Krankenkassenbeiträge unsere Bundesregierung hier gerade verschleudert. Um sich vor der Riesenblamage der TV-Bilder von öffentlich verbrannten Milliarden von OP- und FFP2-Masken zu schützen.
Was können wir Bürger tun, um die Nieten in Nadelstreifen nicht unbehelligt davonkommen zu lassen? Zunächst mal können wir ja unsere Bundestagsabgeordneten wie zum Beispiel Fabio di Masi (14) oder Frau Bettina Stark-Watzinger (15) fragen, wie sie jetzt mit ihren Recherchen gegen Spahn vorangekommen sind. Schicken Sie höfliche Anfragen an Ihre Abgeordneten in dieser Sache. Die Damen und Herren Bundestagsabgeordneten waren schon ein gutes Stück vorangekommen in der Causa Spahn. Doch seit letztem Oktober ist es im Bundestag in dieser Sache leider wieder recht still geworden. Nerven Sie die Presse. Lassen Sie nicht locker. Auch sollten sich doch wohl fähige Anwälte finden, die hier mal nachhaken.
Angesichts des erneuten gigantischen Schadens an der Gesundheit und der Lebensqualität der normalen Bürger und der unsäglichen Vertuschung gigantischer Unfähigkeit unserer Regierung, dürfen wir hier nicht locker lassen (17).