Das Verordnungs- und Maßnahmenregime zum Thema »Corona« ist grob verfassungswidrig. Diese Einschätzung teilt eine wachsende Zahl von Juristinnen und Juristen seit März 2020. Die Führung unter den grundgesetztreuen Juristen in Deutschland übernahm unlängst Pieter Schleiter ein amtierender Richter am Berliner Landesgerichtshof.
Schleiter legt in seiner 190-seitigen Verfassungsklage dar, dass die Corona-Maßnahmen in mehrerlei Hinsicht verfassungswidrig sind. Die Schwere der Grundrechtseinschränkungen sei so drastisch, dass praktisch jedes Grundrecht gestört werde. »Es ist die größte Bewährungsprobe für das Grundgesetz überhaupt«, sagte Schleiter kurz nach Einreichung seiner Verfassungsklage gegenüber dem Online-Magazin achgut. com. Alle Grundrechte außer Artikel 17 seien verfassungswidrig angetastet worden. Die Verfassungsrichter würden sich ohnehin jahrzehntelang mit dem Ausnahmezustand zu befassen haben.
Insbesondere der Parlamentsvorbehalt nach Artikel 80 Grundgesetz werde mit Füßen getreten, so Schleiter weiter. Dazu zähle auch die sogenannte Bund-Länder-Konferenz unter Leitung von Bundeskanzerlin Angela Merkel. Bereits am 2. April legte zudem ein Gutachten des Bundestages dar, dass das Infektionsschutzgesetz verfassungswidrig ist. Spätestens seither agiere die Regierung wissentlich illegal.
ALLE GRUNDRECHTE AUSSER ARTIKEL 17 EINGESCHRÄNKT
»Die Fallsterblichkeit beträgt 0,13 Prozent, ein Sechsundzwanzigstel des ursprünglich angenommen«, so Schleiter. Vom Imperial College London sei also eine völlig falsche Prognose abgegeben worden. Die Voraussetzungen für die Maßnahmen haben sich damit in keiner Weise bewahrheitet. »Die Horrorszenarien« seien glücklicherweise nicht eingetreten. Corona hat die Gefährlichkeit im Rahmen einer heftigen Grippeinfekterkrankung. In Schweden, wo die Maßnahmen viel geringer sind, liege »die Sterblichkeit ganz auf der Linie des Jahres 2015«. An der Imperialen Hochschule in London sind der Computer-Milliardär Bill Gates und der chinesische Staat mit Geld und Projekten engagiert (DW berichtete jeweils).
Richter Schleiter selbst habe die Warnungen der Regierung und Konzernmedien zunächst durchaus ernstgenommen und selber »auch Angst« gehabt. »Erst im Laufe des März und des April kamen mir erste Zweifel.« Ein ganz großes Problem bestehe darin, dass die andere Seite nicht gehört worden sei und nicht argumentiert werde, wie die Regierung zu Entscheidungen komme. So wird der führende Epidemiologe John Ioannidis bis heute nicht gehört. Ioannidis hatte frühzeitig der Gefährlichkeit von Sars-Cov-2 eine deutliche Absage erteilt (DW berichtete seit 17. April 2020 mehrfach).
»Jeder Knöllchenpolizist müsste seine Ermessensgrundlage erklären können«, so Richter Schleiter. Für Deutschland sei bereits mit der Heinsberg-Studie Professor Hendrik Streecks bewiesen worden, dass Corona keine gesteigerte Bedrohlichkeit zukomme. In der Tatsachenaufklärung der Regierung fehle es an allen Ecken und Enden. Das Problem sei auch struktureller Art.
WEITERE VERFASSUNGSBESCHWERDEN
Auch weitere Kapazitäten legten Verfassungsbeschwerde ein oder kündigten diese an. Darunter zuerst die Medizinanwältin und Preisträgerin der Republik, Beate Bahner, zuletzt auch der Gaststättenverband Dehoga. Die »190 Seiten kommen nicht von ungefähr«, erklärte Schleiter zu seiner umfassenden Arbeit. Seine Verfassungsbeschwerde ist die umfassendste und von höchster juristischer Qualifikation eingereichte Klage.
Ein wesentlicher Punkt ist auch die persönliche Betroffenheit des Top-Juristen Schleiter selbst, weswegen die Verfassungsklage sich zunächst auf Berlin und Brandenburg bezieht, wo Richter Schleiter lebt und arbeitet. Die Annahme der Klage ist an eine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung gebunden. Die sei gegeben, ob nun Plandemie oder Pandemie. »Ob das mit Absicht inszeniert ist, da möchte ich mich zurückhalten«, sagte Schleiter achgut.com.
»Eine ordnungsgemäße und juristische Methodologie« sei nun endlich gefordert, kommentierte der Rechtsanwalt Carlos Gebauer, der die Verfassungsbeschwerde Schleiters unterstützt. In seiner Verfassungsbeschwerde legt der Richter Schleiter auch nahe, dass die Corona-Diktatur mit ihren faschistischen Mitteln den Zusammenbruch des Finanzmarktkapitalismus überlagert. Er zitiert dazu eingangs die Neue Zürcher Zeitung: »Die Europäsche Zentralbank hat die bereits sehr hohe Geldmenge vom Jahresbeginn bis zum November um 1,4 Billionen Euro auf 4,6 Billionen Euro aufgebläht. Dieser Zuwachs ist wesentlich mehr als die knapp 900 Milliarden Euro, die kurz vor der Lehman-Krise des Jahres 2008 insgesamt als Schmiermittel für die Euro-Zone ausgereicht hatten.«
BANANENJURIST
Ein Hindernis könnte der neue Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, sein. Harbarth gilt als Problemjurist. Seine Berufung im Mai 2020 wird als Skandal beschrieben in der Art einer mittelamerikanischen Bananendiktatur. Als CDU-Abgeordneter und Rechtanwalt hatte sich Harbarths Einbindung in staatsfeindliche Strukturen bereits deutlich abgezeichnet Es steht in Rede, dass Urteile, für die Harbarth seit seiner Berufung verantwortlich ist, Teil eines Auftragsvolumens darstellen, darunter das Verbot einer Versammlung in Bremen am 5. Dezember 2020.