»Die Demokratiebewegung wird sich durchsetzen und die perversen Schweine zu Fall bringen«, stellt ein Basisdemokrat nach
dem Angriff der Merkel-Geisel-Slowik-Banden mit Wasserwerfern
in Berlin am 18. November fest. Das Grundgesetz indes ist nicht
tot (2.v.u.), aber das Merkel-System tut alles in dieser Richtung.
FOTOS: Hannes Henkelmann, DW, u.a. Autor des Buches »Zwei
Tage in Berlin«, Driediger Verlag Georgsmarienhütte.
INFEKTIONSSCHUTZGESETZ
(DAHINTER: ALLES SOLL DIGITALISIERT UND AUF TOTALE KORPORATISTISCHE
KONTROLLE DER KONZERNE UMGESTELLT WERDEN, Red.)
Die beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist grundgesetzwidrig,
es muss und wird nach Ansicht aller Staatsrechtler vom Bundesverfassungsgericht gestoppt werden. Der Gesetzestext sieht indes derzeit vor (Neuerungen):
• jederzeitige Ausrufung epidemischer Lagen von nationaler Tragweite duch die
Weltgesundheitsorganisation WHO in Deutschland oder wenn es eine bedrohliche
Krankheitsausbreitung geben könnte
• Bundesregierung unterrichtet Parlament MÜNDLICH über Epidemien
• Besonders schrecklich für die Bevölkerung § 28a: Hygienekonzeptzwang, Kontaktdatenkontrolle digital
• Untersagung der Sportausübung
• Schließung von Betrieben, Gewerben, Branchen, MITTELSTAND
• Untersagung, Altenheime usw. zu betreten
•Schließung von Schulen, Hochschulen, Universitäten
• Untersagung von ANSAMMLUNGEN, VERSAMMLUNGEN sowie RELIGIÖSEN UND
WELTANSCHAULICHEN Zusammenkünften (auch ohne zwingende Erfordernis!)
• Willkürliche Festlegung: »Infektionswert 50 je 100.000«, darunter jedoch auch
(Beibehaltungsklausel)
• Mögliche totale ABSCHAFFUNG der Reisefreiheit und der Freizügigkeit innerhalb BRD
LEAK AUS DEM KANADISCHEN PARLAMENT
Aus dem nicht vollständig nachprüfbaren »Leak« eines namentlich nicht
genannten, weiblichen Ausschussmitgliedes des kanadischen Parlamentes geht
hervor, dass das Corona-Regime, das sich auf weite Teile des NATO-Raumes und
teilweise darüber hinaus erstreckt, folgende Pläne verfolgt:
1. Einführung des zweiten totalitären »Lockdowns« Sekundäre Lockdowns müssen auf schleichende Weise aus den Städten ins
Umland eingeführt werden. Zeitplan: Bis Ende November 2020.
2. Errichtung von Isolationszentren in allen Ländern und Kommunen. Zeitplan:
Bis Ende Dezember 2020.
3. Tägliche COVID-19 Neuinfektionszahlen steigen so rapide, dass die Ämter an
die Grenzen ihrer Testkapazitäten kommen. Zeitplan: Bis Ende November 2020.
4. Vollständiger und endgültiger Lockdown, strengere Einschränkungen als noch
beim ersten Lockdown. Zeitplan: Bis Ende Dezember 2020 – Januar 2021.
5. Reform des Arbeitslosengeldes bis zu einem Programm für ein geringes universelles Grundeinkommen. Zeitplan: Bis Quartal 1 2021, also bis Ende März 2021.
6. Mutation des COVID-19 Virus zu einem gefährlicheren Virus mit dem Namen
COVID-21. Der neue Virus leitet eine dritte Infektionswelle mit einer hohen
Mortalitätsrate und höheren Infektionszahlen ein. Zeitplan: Bis Februar 2021.
7. Tägliche Neuinfektionen mit dem COVID-21 Virus überwältigen die Kliniken
und Krankenhäuser. Zeitplan: Quartal 1 und Quartal 2 2021.
8. Einführung des dritten Lockdowns mit erweiterten Einschränkungen des
verbliebenen öffentlichen Lebens. Reisen zwischen Bundesländern und sogar
Städten werden unterbunden. Zeitplan: Quartal 2 2021.
9. Einführung aller in ein Programm des geringen universellen Grundeinkommens (Überlebenspauschale). Zeitplan: Mitte Quartal 2 2021.
10. Große wirtschaftliche Instabilität führt zum Zusammenbruch von Lieferketten
und somit zu Knappheit von Waren in Geschäften. Quartal 2 bis Quartal 3 2021.
11. Inlandseinsätze der Armee innerhalb größerer Städte und an Autobahnen.
Damit soll die Bewegungsfreiheit und das Reisen der Bürger unterbunden und
logistische Hilfe in den Städten angeboten werden. Zeitplan: Bis Quartal 3 2021.
Den Bürgern wird demnach angeboten, alle persönlichen Kredite unter dem
sogenannten »World Debt Reset Program« (Globales Schulden Reset Programm)
aufzulösen. Der Staat erhält die nötigen finanziellen Mittel vom IMF (International Monetary Fund). Um diesem Programm beizutreten, muss der Bürger alle
Besitzansprüche auf bereits bestehende Besitztümer und auch auf zukünftige Besitztümer abtreten. Zusätzlich verpflichtet sich der Bürger die COVID-19 & COVID-21
Impfungen widerstandslos einzunehmen. Mit dem neuen Impfpass werden für
diesen Bürger alle Restriktionen aufgehoben. Bürger, die sich der Impfung und
dem Schuldentilgungsprogramm widersetzen, werden zum »Risiko der Gesundheit
anderer« verleumdet. Sie werden erst von den Einschränkungen des Lockdowns
erlöst, sobald sie in das Schuldentilgungsprogramm einwilligen und sich einer
Impfung unterziehen.
(Informationen lt. rubikon.news/dw)