Der Corona-Virus ist nicht über das bei vergleichbaren Infektionen erwartbare Maß hinaus gefährlich...
Das sagen nicht etwa Wirrköpfe und Verschwörungstheoretiker — es sind Erkenntnisse des Nationalen Forschungsrats in Italien.
Wenn dem aber so ist, wie soll man die derzeitige Welle massiver Freiheitseinschränkungen und hysterischer Medienberichterstattung anders erklären?
Es hilft auch hier nach dem »Cui bono?« zu fragen. Die Ausweitung staatlicher Machtbefugnisse, die Beschneidung von Protestmöglichkeiten, die Isolation der Menschen voneinander und das komplette Herunterfahren des kulturellen Lebens sind verdächtige Entwicklungen.
Haben die Regierungen die günstige Gelegenheit genutzt, um sich den Traum aller Tyrannen zu erfüllen — ein verängstigtes, gefügiges und komplett manipuliertes Volk?
Angesichts der eiligen, irrationalen und völlig ungerechtfertigten Notfall-Maßnahmen für eine vermeintliche Epidemie, verursacht durch das Coronavirus, muss man aufgrund der Aussagen des CNR (Consiglio Nazionale delle Ricerche = Nationaler Forschungsrat) davon ausgehen, dass es nicht nur »keine SARS-CoV2-Epidemie in Italien gibt«, sondern dass »die Infektion nach den heute verfügbaren epidemiologischen Daten über Zehntausende von Fällen bei 80 bis 90 Prozent nur leichte/moderate Symptome (eine Art Grippe) verursacht«.
Bei 10 bis 15 Prozent kann sich eine Lungenentzündung entwickeln, die mehrheitlich harmlos verläuft. Es wird geschätzt, dass nur 4 Prozent der Patienten eine Behandlung auf der Intensivstation benötigen.
Wenn dies die tatsächliche Situation ist, warum arbeiten dann die Medien und Behörden daran, ein Klima der Panik zu verbreiten, das einen seltsamen Ausnahmezustand herbeiführt, der ernsthaft die Bewegungsfreiheit beschneidet und die normalen Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganzen Regionen unterbricht?
Zwei Faktoren können dazu beitragen, ein solch unverhältnismäßiges Verhalten zu erklären. Zum einen gibt es wieder einmal eine wachsende Tendenz, den Ausnahmezustand als normales Regierungsparadigma zu verwenden.
Der von der Regierung »aus Gründen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit« sofort verabschiedete Erlass führt zu einer echten Militarisierung »von Gemeinden und Gebieten, in denen mindestens eine Person mit unbekanntem Übertragungskontakt erkrankt ist, oder in denen zumindest ein Fall vorliegt, der nicht mit einer Person aus einem bereits mit dem Virus infizierten Gebiet zusammenhängt«.
Eine derart vage und unbestimmte Methode wird es ermöglichen, den Ausnahmezustand schnell auf alle Gebiete auszuweiten, denn es ist so gut wie unwahrscheinlich, dass andere Fälle nicht auch anderswo auftreten.
Man sollte über die schwerwiegenden Freiheitsbeschränkungen, die das Dekret vorsieht, nachdenken:
1. Das Verbot für alle Personen, die sich ohnehin in der Gemeinde oder der Region aufhalten, sich aus den jeweilig betroffenen Gemeinden und Gebieten zu entfernen;
2. Das Verbot des Zugangs zur betreffenden Gemeinde oder Region;
3. Die Aussetzung von Kundgebungen oder Unternehmungen jeder Art, Veranstaltungen sowie jede Form von Versammlungen an öffentlichen oder privaten Orten, einschließlich die kultureller, sportlicher, spielerischer und religiöser Art, auch wenn diese an geschlossenen, jedoch der Öffentlichkeit zugänglichen Orten stattfinden;
4. Die Aussetzung der Bildungseinrichtungen für Kinder und Schulen aller Ebenen und Stufen sowie des Besuchs von Schul- und Hochschulaktivitäten, mit Ausnahme von Fernunterrichtstätigkeiten;
5. Die Aussetzung der öffentlichen Dienstleistungen für Museen und anderen kulturellen Einrichtungen und Orten, die in Artikel 101 der [italienischen, Red.] Gesetzessammlung für Kultur- und Landschaftsgüter genannt werden und auf die im Erlass Nr. 42 vom 22. Januar 2004 Bezug genommen wird, sowie der Wirksamkeit der Bestimmungen über den freien und uneingeschränkten Zugang zu diesen Einrichtungen und Orten;
6. Die Aussetzung aller Bildungsreisen im In- und Ausland;
7. Die Aussetzung des Ausschreibungsverfahrens und der Tätigkeit öffentlicher Ämter, unter der Bedingung der Bereitstellung wesentlicher Dienste und öffentlicher Versorgungseinrichtungen;
8. Anwendung der Quarantänemaßnahme mit aktiver Überwachung der Personen, die engen Kontakt zu bestätigten Fällen mit ansteckenden Infektionskrankheiten hatten.
Das Missverhältnis der Maßnahmen zu dem, was laut CNR eine gewöhnliche Influenza ist, die sich nicht wesentlich von den jährlich wiederkehrenden Grippen unterscheidet, ist auffällig.
Es scheint, dass die Erfindung einer Epidemie, nachdem der Terrorismus als Ursache für außergewöhnliche Maßnahmen erschöpft ist, den idealen Vorwand bieten kann, diese Maßnahmen über alle Grenzen hinweg auszudehnen.
Der andere, nicht minder beunruhigende Faktor ist der Zustand der Angst, der sich in den letzten Jahren offensichtlich im Bewusstsein der Einzelnen fest gesetzt hat und der sich nun in ein regelrechtes Bedürfnis nach Zuständen der kollektiven Panik verwandelt, für die die Epidemie erneut den idealen Vorwand bietet.
So wird in einem perversen Teufelskreis die von den Regierungen eingeschränkte Freiheit im Rahmen des Wunsches nach Sicherheit akzeptiert. Ein suggeriertes Bedürfnis, das von denselben Regierungen, die jetzt eingreifen, um es zu befriedigen, induziert wurde.