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Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Das Corona-Regime hat die schrecklichsten Impulse hervorgerufen. Gewalt und Ausgrenzung gegen Andersdenkende sind kein unerwünschter Nebeneffekt.

Von Samuel Gfrörer

Eine U-Bahn-Fahrt wird für Menschen, die aus einem der zahllosen guten Gründe keinen Mund-Nasen-Schutz tragen, spätestens nach der ersten Begegnung mit dem Sicherheitspersonal von schleichender Angst geprägt sein. Wird man bei der nächsten Kontrolle durch das Personal meine gesundheitlichen Einschränkungen anerkennen? Wird man die Polizei rufen, und mich der U-Bahn verweisen und womöglich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch stellen? In der vollendeten Teilnahmslosigkeit gegenüber der offensichtlichen Unsinnigkeit und Unangemessenheit der Maßnahmen offenbart sich der faschistoide Charakter des gesellschaftlichen Klimas: Die Regeln werden nicht befolgt, weil man ihre angebliche Zweckmäßigkeit einsieht, sondern weil man sich an Regeln eben zu halten hat: So das Credo des blinden Gehorsams. 

»EINE MASKENPFLICHT IST JURISTISCH NICHT HALTBAR« 

Die Verweigerung des Zutritts zu öffentlichen Orten aufgrund fehlender Masken ist nach Angaben des Bündnisses kritischer Anwälte Klagepaten e.V. rechtswidrig. Laut Ralf Ludwig, Mitglied des Vereins Klagepaten, gibt es praktisch keine Maskenpflicht. In Kurzfassung lautet die Argumentation wie folgt: Zwar wird in den entsprechenden Verordnungen aller Bundesländer das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben. Die Verordnungen sehen aber alle Ausnahmeregelungen vor, zum Beispiel bei Behinderung oder aus medizinischen Gründen. Die wenigsten der Corona-Verordnungen schreiben vor, dass die Gründe für das Nichttragen einer Maske auf Aufforderung anzugeben oder nachzuweisen wären, geschweige denn, dass ein ärztliches Attest vorzuzeigen sei. Das Erfragen von Gründen stellt bereits eine rechtswidrige Diskriminierung dar. Dies gilt erst recht für einen Rauswurf oder Hausverbot aufgrund fehlender Schutzmaske. Das Aufzwingen einer Maske erfüllt den Straftatbestand der Nötigung. Rein juristisch betrachtet genügt es also in der Regel zu sagen: »Ich trage keine Maske. Ich habe dafür Gründe.« Eine Einrichtung, die sich mit dieser Erklärung nicht zufrieden gibt, verlässt den Boden des geltenden Rechts.

WAHNHAFTES VERHALTEN VON SCHULLEITUNGEN

Das Ausmaß der Kontrolle beschränkt sich aber nicht auf die undifferenzierte Durchsetzung sinnloser Verhaltensregeln durch Sicherheitspersonal und Polizei. Ein neuer, bösartiger Auswuchs der »neuen Normalität« ist die sogenannte Maskenpflicht.an Schulen. In einem Überbietungswettbewerb, getrieben von vorauseilendem Gehorsam, werden an vielen Schulen Regeln durchgesetzt, die häufig weit über die offiziell verordneten Maßnahmen hinausgehen. Schüler werden mit grotesken Abstandsregelungen schikaniert und separiert. Schüler, die keine Maske tragen (können), werden teilweise mit Schildern markiert, massiv unter Druck gesetzt und aufs Übelste ausgegrenzt.

Beispielhaft berichten wir über den Fall von Maria (Name von der Redaktion geändert), die aufgrund einer bescheinigten gesundheitlichen Einschränkung keine Maske tragen darf. Sie macht eine Ausbildung am »Berliner Oberstufenzentrum für Bekleidung und Mode – Modeschule Berlin«. Am 6.8.2020 bekommt sie eine E-Mail von ihrer Klassenlehrerin mit den Hygiene-Maßnahmen für das aktuelle Schuljahr.

Darin werden alle Schüler zum Tragen eines Mundschutzes aufgefordert. Am 7.8. 2020 teilt sie der stellvertretenden Schulleiterin und der Klassenlehrerin unter Berufung auf ihr ärztliches Attest mit, dass sie diese Auflage nicht einhalten kann. Auf dieses Schreiben erhält sie keine Antwort, und geht am folgenden Montag, dem 10.8. wie gewohnt zur Schule.

Am Eingang saß Marias Bericht zufolge ein Lehrer und kontrollierte, ob jeder Schüler beim Eintreten einen Mundschutz trug: 

»Ich bin an ihm vorbei, mich hatte er übersehen. Ich ging daraufhin zu meiner Klassenlehrerin und zeigte ihr mein Attest. Ich sprach sie an und erinnerte sie an die E-Mail. Sie erinnerte sich und sagte mir, dass ich zu jedem Schüler 1,50 Meter Abstand einhalten soll und ich erwiderte, dass ich das einhalten werde. Sie erzählte mir weiter, dass ich später noch ein Schild bekommen werde und dass ich bei Gruppenarbeiten vermutlich allein arbeiten werde, dass sich aber alles noch einspielen muss und wir weiter sehen werden. Die Klasse setzte sich auf die Stühle, welche in einem gewissen Abstand zueinander standen (weniger als 1,50 Meter Abstand). Ich setzte mich in die letzte Reihe. Unsere Lehrerin führte uns ins neue Schuljahr ein und erzählte von den Hygienemaßnahmen.

Dann durfte ich meiner Klasse berichten, wieso ich keinen Mundschutz trage. Ich sagte, dass ich es aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen kann, dass niemand Angst vor mir haben solle und ich den 1,50 Meter Abstand zu ihnen einhalten werde. Meine Klassenlehrerin hat dann noch ergänzt, dass ich nicht diskriminiert werden soll und das Rücksicht auf mich genommen werden muss. Danach reichte mir meine Lehrerin ein gelbes Schild, was ich mir um den Hals hängen sollte. Auf dem Schild stand mein Name, mein Geburtsdatum, dass ich keinen Mundschutz tragen kann und dass ich den 1,50 Meter Abstand einhalte.« 

Selbstverständlich führt eine solche Art der Behandlung den behaupteten Vorsatz, nicht diskriminieren zu wollen, ad absurdum. Die Schülerin berichtet, wie sie unvermittelt von der stellvertretenden Schulleiterin zu einem Gespräch im Freien aus dem Unterricht zitiert wird:

»Wir standen vor dem Schulgebäude an der frischen Luft in einem Abstand ungefähr 1,50 Meter. Sie hatte ihren Mundschutz heruntergezogen und erklärte mir, dass ich jetzt nach Hause gehen müsse, oder einen Mundschutz in den Fluren und auf dem Hof tragen muss. Ich stand völlig aufgelöst vor ihr und sie redete auf mich ein, dass gerade die Senatsverwaltung angerufen hat und sie dann auf meinen Fall zu sprechen kamen und sie die Polizei rufen würden, wenn das nicht geklärt wird. Sie meinte, dass ich auf den Fluren und auf dem Hof Mundschutz tragen muss, oder ich mache das ganze Jahr über Home Office. Ich meinte unter Tränen, dass ich den Mundschutz aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen kann. Ich erwiderte auch, dass ich mit meinem Arzt, meiner Familie und mit einem Anwalt sprechen werde. Daraufhin erwiderte sie, dass es nicht nötig ist, mit einem Anwalt zu reden, weil das eben die Hygienemaßnahmen sind. Ich meinte nur, dass das total diskriminierend ist und daraufhin entgegnete sie, dass es das nicht ist, wegen des Hygienegesetzes. [...] Auch meinte sie, wenn ich jetzt mit einem Attest ankomme, dann tun das vielleicht auch andere. [...] Nach einer Weile kam auch noch meine Technologielehrerin heraus und erzählte mir belehrend, dass sie gerade heute morgen im SPIEGEL gelesen habe, wie wichtig das Tragen einer Maske ist. Auch sie hatte gerade Ihren Mundschutz abgemacht. Dann folgte ein belehrender Vortrag darüber, dass ihr Bruder Arzt oder Gerichtsmediziner ist und wie schlimm die Krankheit ist und dass Menschen an Beatmungsmaschinen hängen und man die Krankheit nicht mehr los wird. Ich habe mein gelbes Schild abgegeben und bin mit der stellvertretenden Schulleiterin zum Ausgang gegangen. Sie fragte mich, wie ich denn Bahn fahre, ich erwiderte ohne Maske. Daraufhin meinte sie, sie versteht gar nicht, dass ich darunter nicht atmen kann und so eine leichte Maske sei ja nicht so schlimm.« 

Nach diesem Treffen schreibt Maria an die Schule, dass sie vorerst nicht am Unterricht teilnehmen werde, da ihr trotz ärztlichem Attest der Aufenthalt in der Schule ohne Maske verweigert wird. Daraufhin wird sie abermals zum Gespräch im Freien mit der Klassenlehrerin und der stellvertretenden Schulleiterin gebeten. In dem Gespräch drängt man sie, auf den Fluren und voraussichtlich auch im Unterricht ein Faceshield zu tragen und erklärt ihr, dass sie nicht mehr an Gruppenarbeiten teilnehmen dürfe. Während des Gesprächs trägt keiner der Lehrer Mundschutz.

In dem Gespräch wird Maria weiter bedrängt und mit haarsträubender, widersprüchlicher Rhetorik unter Druck gesetzt: Die stellvertretende Schulleiterin erklärt, unter Lehrerkollegen sei man sich »sowieso« den ganzen Tag so nah, »dass der Mundschutz eh keinen Sinn hat«. Andererseits seien ihr die älteren Lehrer wichtig, da alle Gefahr laufen, sich anzustecken, wenn Maria ohne Mundschutz rumläuft. Maria berichtet weiter:

»Wir [Maria und ihre Mutter] durften uns auch eine Geschichte über einen Lehrer anhören, von dem ich noch nie gehört hatte. Dieser Lehrer wäre schon etwas älter und hatte eine Krankheit und sie hatte ihm versehentlich die Hand gereicht. Andere Schüler hätten ihn ohne Maske umzingelt und sie wolle ihn doch eigentlich schützen.« 

Später gibt die stellvertretende Schulleiterin zu, sie trage die Maske nicht zum Schutz, dafür sei sie ja auch ungeeignet, sondern aus »Solidarität zu Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen den Mundschutz nicht tragen können«. Maria scheint von dieser Solidarität offensichtlich nicht eingeschlossen zu sein. Als sie ankündigt, gegen die diskriminierende Behandlung rechtlich vorzugehen, vermittelt man ihr, sie werde an dieser Schule keine Freude mehr haben, und es wäre ohnehin aussichtslos. Aktuell hat die Schule Maria offiziell verboten, das Schulgebäude zu betreten. Sie muss sich die Materialien jeden Montag persönlich abholen. Inzwischen hat Maria Kontakt zu den Klagepaten aufgenommen und wird sich gegen die erniedrigende und übergriffige Behandlung der Schule zur Wehr setzen.

HETZE GEGEN TEILNEHMER DER DEMOKRATIEBEWEGUNG

Nach der Großdemonstration am 1.8. hat sich die Hetze gegen Kritiker der Eindämmungsmaßnahmen massiv verschärft. So wird Maria, nachdem sie an ihrer Schule bereits durch kritische Stellungnahmen zum Thema Corona aufgefallen ist, im Gespräch mit der stellvertretenden Schulleiterin belehrt, dass sie aufgrund der Teilnahme an Demonstrationen eine Gefahr für sich und die Schule sei. Die Schule müsse sich und ihre Lehrer und Schüler vor Maria schützen. Für Maria klingt das wie »sollte jemand erkranken und die Schule daraufhin wieder geschlossen werden, könnte das meine Schuld sein«.

Das Phantasma einer Ansteckung durch Personen ohne jegliche Symptome — inzwischen wurde dieses Szenario von der Gesundheitslobby WHO offiziell als unwahrschlich bezeichnet — begründet eine Kultur des Misstrauens und wilder Verdächtigungen. Die Argumentation mit der potentiellen Gefahr einer Gefahr bietet in der aktuellen Meinungsdiktatur für die Mehrheit unerschöpfliche Möglichkeiten des Terrors und der Denunziation Andersdenkender. Dies ist nur ein Beispiel dafür, welchen Einschüchterungen Menschen ausgesetzt sind, die sich trauen, eine regierungskritische Meinung öffentlich zu äußern.


Den gesamten Text mit weiteren Fallbeispielen finden demnächst hier ..




Dieser Text erschien in Ausgabe N° 17 am 28. Aug. 2020




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