Für den 23. Juli 2025 war gegen mich vor dem Landgericht Stuttgart eine Verhandlung wegen Beleidigung des Herrn Karl Lauterbach anberaumt.
Ich, der angebliche Beleidiger, hatte in einer während der Coronazeit entstandenen Bildmontage warnend meine Befürchtung zum Ausdruck gebracht, dass sich deutsche Geschichte wiederholt. Nicht zuletzt stützte ich mich bei dieser Befürchtung auf ähnliche Entwicklungen und Vorgehensweisen vor und während der NS-Diktatur; Stichworte: Medizin-Fundamentalismus und »Nazi-Doktoren«.
Meine Meinung und wie ich sie durch künstlerische Gestaltung zum Ausdruck brachte, hatte Herrn Lauterbach veranlasst, mich wegen »Beleidigung« zu verklagen. Das Stuttgarter Amtsgericht hat mich wegen Lauterbachs Klage zu einer Strafe von 3.000,00 Euro verurteilt und dieses Strafmaß in einer Verhandlung bestätigt. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt, über die zu entscheiden das Landgericht Stuttgart einen Verhandlungstermin am 23. Juli 2025 angesetzt hat, der jetzt durch einen »Abladungsbescheid« kurzfristig ausgesetzt worden ist. Mein Frau und ich wären sonst mit der Bahn unterwegs nach Stuttgart.
Doch weiter: Am 25. August 2025, 9:00 Uhr, bin ich zu einer Verhandlung im Saal 251 des Bremer Amtsgerichts vorgeladen. Dem Prozess war eine anonyme Anzeige bei einer Baden-Württembergischen »Meldestelle« sowie eine durch die Staatsanwaltschaft veranlasste polizeiliche Wohnungsdurchsuchung samt Beschlagnahme meines Smartphones und der fotografischen »Dokumentation« meiner Bibliothek vorausgegangen. Die Hausdurchsuchung wurde später – aufgrund anwaltlicher Intervention! – gerichtlich als nicht rechtens eingestuft (sich über mich kundig zu machen, bedürfe keiner Hausdurchsuchung!) und ich konnte mein Smartphone bei der Polizei wieder abholen. Entschuldigung oder gar Rehabilitation: Keine.
Antimilitarismus und warnen: verboten?
Vielmehr war die Sache damit noch nicht ausgestanden. Denn für den 25. August 2025 bin ich in Bremen vor Gericht einbestellt – dieses Mal wegen jener drei Bildmontagen, deretwegen meine Frau und ich durch eine Wohnungsdurchsuchung terrrorisiert wurden. Eine der Bildmontagen übt Kritik an den Corona-Impfzwängen; sie sei volksverhetzend. Die anderen beiden Bildmontagen zeigen NS-Reichsadler. Diese Collagen nehmen Bezug auf die infolge des Ukrainekrieges zunehmende antirussische Hetze – eine Hetze, die historisch mit jener Art der Militarisierung einher gegangen ist, welche unter Hitler dem Angriff auf die Sowjetunion, die heutige Russische Föderation, vorausgegangen war. Es sei strafbar, an die Gräuel des Zweiten Weltkriegs zu erinnern und die militaristische Kriegshetze von Politikern wie von der Leyen, Strack-Zimmermann und Hofreiter unter Verwendung von Nazisymbolen anzuprangern. Der mit künstlerischen Mitteln zum Ausdruck gebrachte pazifistisch-antimilitaristische Protest wird als »rechte« Haltung geframt und soll strafrechtlich verfolgt werden.
Ich gehe davon aus, dass ich bei Gelegenheit über den Fortgang der beiden Verfahren (Stuttgart und Bremen) berichten werde. Im übrigen ist die Bremer Verhandlung öffentlich. (Prof. Dr. Rudolph Bauer gilt als einer der heimlichen DW-Herausgeber. Die Redaktion unterstützt seine Entlastung nach Kräften.)