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Der Verfassungsschutz – »gesichert rechtsextrem«

Zum Auftrag sowie zu den Ursprüngen und Plänen des deutschen Inlandsgeheimdienstes | Eine Grundlagenanalyse von Politikwissenschaftler Prof. Rudolph Bauer, Bremen

Von Rudolph Bauer

Der für den »Verfassungsschutz« zuständige Inlandsgeheimdienst macht Schlagzeilen mit der Behauptung, die Partei Alternative für Deutschland (AfD) sei »gesichert rechtsextrem«. Die dem Bundesministerium des Innern und für Heimat unterstellte Behörde soll, wie der Name sagt, die Verfassung schützen. 

Gemeint ist das Grundgesetz (GG), da eine Verfassung in Ermangelung einer solchen gar nicht »geschützt« werden kann. Bereits hier beginnen die rechtlichen Wirrnisse und der hoheitliche Wahnsinn. Im Dickicht des grundgesetzlichen Wildwuchses verbergen sich repressive, polizeistaatlich-geheimdienstliche, militaristische und bunt-totalitäre Ansätze. 

Das Chaos lichtet sich nicht, wenn wir in das Stichwortregister der von der Bundeszentrale für politische Bildung herausgegebenen Grungesetz-Textausgabe von März 2019 blicken. Im Gegenteil: Das Grundgesetz (GG) verdunkelt die hoheitlich-obrigkeitsstaatlichen Tendenzen. Im Stichwortregister werden unter »Verfassungsschutz« zwei GG-Artikel genannt: Artikel 73, Absatz 1, Nr. 10 und Artikel 87, Absatz 1, Satz 2. Ferner erfolgen Verweise auf das Kennwort »freiheitliche demokratische Grundordnung«, von wo wiederum ein weiterer Hinweis weiterführt zu »verfassungsmäßige Ordnung«, während ein Querverweis zum Stichwort »Verfassungsschutz« zurückverweist. 


Totalitäre Ansätze im Dickicht des grundgesetzlichen Wildwuchses 


Artikel 73, Absatz 1, Nr. 10 lässt das polizeistaatliche Selbstverständnis des GG beziehungsweise seiner »Väter und Mütter« erkennen. Die betreffende Passage benennt folgende Gebiete der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes: »die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder a) in der Kriminalpolizei, b) zum Schutze der freiheitlich demokratischen Grundordnung und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes (Verfassungsschutz) und c) zum Schutze gegen Bestrebungen im Bundesgebiet, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik gefährden, sowie die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes und die internationale Verbrechensbekämpfung«. 

Auch Artikel 87, Absatz 1, Satz 2 betont die polizeistaatliche und geheimdienstliche Parteilichkeit des GG wie folgt: »Durch Bundesgesetz können Bundesgrenzschutzbehörden, Zentralstellen für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen, für die Kriminalpolizei und zur Sammlung von Unterlagen zum Zwecke des Verfassungsschutzes und des Schutzes gegen Bestrebungen im Bundesgebiet, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, eingerichtet werden.« 

Die inhaltlichen Bestimmungen der in den beiden GG-Artikel 73 und 87 formulierten Aufgaben des Schutzes der »Verfassung« beziehungsweise der »freiheitliche(n) demokratische(n) Grundordnung« bilden die grundgesetzliche Basis für die förmlich-organisatorische Institutionalisierung eines polizeilich-geheimdienstlichen Behörden-, Beamten- und Spitzelapparats, der den irreführenden Namen »Bundesamt für Verfassungsschutz« trägt. Die Rede vom Schutz der Verfassung setzt sich dem Verdacht aus, nicht frei zu sein von der Nähe zu Wortverbindungen wie Schutzmaske oder Schutzhaft, Schutztruppe und Schutzstaffel (SS). Auch das ein Fingerzeig, wes »gesichert rechtsextremen« Geistes Kind der Verfassungsschutz ist. 

Beim Kennwort »freiheitliche demokratische Grundordnung« negiert das GG die im jeweiligen Absatz 1 proklamierten demokratischen Freiheitsrechte, indem es diese im darauffolgenden Absatz 2 einschränkt und gleichsam widerruft. Die antidemokratischen Grundrechtsbeschränkungen betreffen Artikel 10, Absatz 2 (»Beschränkungen« des in Absatz 1 als unverletzlich bezeichneten Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses) und Artikel 11, Absatz 2 (gesetzliche Einschränkungen der in Absatz 1 »allen Deutschen« eingeräumten Freizügigkeit). Im Fall des inneren Notstands erlaubt Artikel 87a, Absatz 4 den Einsatz der Streitkräfte »zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes«, und Artikel 91, Absatz 1 räumt das Recht der Anforderung und Unterstellung von Polizeikräften ein. Ferner betont das GG die Verwirkung von Grundrechten gemäß Artikel 18 mit den Worten: »Wer die Freiheit der Meinungsäußerung … zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte.« 

Artikel 21, Absatz 2 (»Parteiverbot«) lautet: »Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig«. Sie sind gemäß Absatz 3 »von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen« und ebenso von »steuerliche(r) Begünstigung … und von Zuwendungen an diese Parteien«. 

Der grundgesetzliche Wildwuchs einerseits sowie die repressiven, polizeistaatlichen und totalitären Ansätze des Grundgesetzes andererseits haben ihren Ursprung in den Auflagen der drei westlichen Alliierten nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs beziehungsweise zu Beginn des Kalten Krieges im Konflikt mit der Sowjetunion und ihren Verbündeten. Erstens diente das GG zur ideologischen Abgrenzung des »freien Westens« sowohl gegenüber »dem Osten« als auch im Besonderen gegenüber der »Sowjetischen Besatzungszone« und dem später errichteten »Unrechtsstaat« Deutsche Demokratische Republik (DDR). 

Zweitens sollte in den Westzonen eine Partei wie die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) ausgeschaltet werden. Die KPD und ihre Jugendorganisation FDJ setzten sich für die Vereinigung der vier Nachkriegszonen ein, forderte die Verstaatlichung der Großindustrie und war strikter Gegner des Kalten Krieges und der Remilitarisierung. Ihr Verbot auf der Basis des »demokratischen« Grundgesetzes erfolgte durch Verfassungsgerichtsurteil im Jahre 1956 und sicherte die Integration von SPD und Gewerkschaften in das System der Sozialpartnerschaft. 

Drittens bedurften die Westzonen einer demokratischen Fassade, die es erlaubte, tragende Elemente des deutschen Obrigkeitsstaats seit den Karlsbader Beschlüssen und der Bismarckzeit, ferner Strukturen des Nationalsozialismus und die hoheitlich-polizeistaatliche Propaganda-, Spitzel- und Zensurtradition zu konservieren und dadurch am Leben zu erhalten. 


Die NS-belasteten BRD-Geheimdienste


Viertens: Hierbei spielten zunächst die Institutionen des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) entscheidende Rollen. Während der Bundesnachrichtendienst als Auslandsgeheimdienst tätig war und ist, dient der Verfassungsschutz als Inlandsgeheimdienst. Beide Spitzel- und Überwachungsdienste, ergänzt um den Militärischen Abschirmdienst (MAD), stehen in Verbindung zueinander und waren zum Zeitpunkt ihrer Entstehung in hohem Maße nationalsozialistisch kontaminiert. Der 1956 gegründete BND hatte eine Vorläuferorganisation, die nach Weltkriegsende, Anfang 1946, als Organisation Gehlen entstanden ist. Letztere wurde zunächst aus Quellen der US-Besatzungsarmee finanziert, ab 1949 dann von der US-Spionageagentur CIA (Central Intelligence Agency). Die Organisation Gehlen war benannt nach Reinhard Gehlen, dem ehemaligen Chef der Abteilung Fremde Heere Ost (FHO) der Nazi-Wehrmacht. Gehlen leitete in den Westzonen zunächst die Auswertegruppe, zu der auch weitere ehemaliger Mitarbeiter der Wehrmachts-Abteilung FHO angeworben wurden. Ab 1948 war der NS-Generalleutnant Adolf Heusinger bis zu seinem Wechsel in das Amt Blank (Vorgängerinstitution des späteren Verteidigungsministeriums) Leiter der Auswertung. Sein Nachfolger war der NS-Oberstleutnant Gerhard Wessel, der später ebenfalls in das Amt Blank wechselte. Eine aufschlussreiche Verbindung zwischen Nazi-Wehrmacht, der US-Spionage, dem BND und der Bundeswehr!

Die Organisation Gehlen unterstützte die bei ihr beschäftigten ehemaligen NS-Wehrmachtsangehörigen bei der »Entnazifizierung«. Es gelang Gehlen, eine große Anzahl der Mitglieder seiner früheren Dienststelle für die Mitarbeit zu interessieren, weil sie in ihrer neuen Stellung häufig mit einer neuen Identität versehen wurden. Eingestellt wurden zu einem großen Teil viele Ehemalige der Kriegsverbrecher-Organisation SS (»Schutzstaffel«, u. a. zuständig für die Bewachung der Konzentrationslager), des Sicherheitsdienstes (SD), der Geheimen Staatspolizei (Gestapo), des faschistischen Militärnachrichtendienstes »Abwehr« und nicht zuletzt zahlreiche ehemalige Offiziere der Wehrmacht. 

Eine Untersuchung der CIA aus dem Jahre 1950 hat ergeben, dass – ohne Berücksichtigung der Dunkelziffern – 13 bis 28 Prozent der Mitarbeiter der Organisation Gehlen ehemalige NSDAP-Mitglieder waren, und davon 5 bis 8 Prozent auch Mitglieder bei SS, SD oder SA (»Sturmabteilung« der NSDAP). Der CIA-Bericht verwies darauf, dass der Anteil an ehemaligen Mitgliedern der Nazi-Partei vergleichbar war mit der Besetzung des 2. Deutschen Bundestages; unter den 487 Abgeordneten befanden sich 129 ehemalige NSDAP-Mitglieder, was einem Prozentsatz von 26,5 Prozent entsprach. Schätzungsweise hatten Ende der 1940er Jahre rund 400 meist hochrangige Mitarbeiter einen NS-Hintergrund. 

1950 wurde bei der Organisation Gehlen eine Abteilung geschaffen, die neben anderen Aufgaben mit der innenpolitischen Berichterstattung beauftragt war. Ebenfalls 1950 wurde das für den Inlandsgeheimdienst zuständige BfV durch die Initiative der Alliierten Kommissare John McCloy, Ivone Kirkpartrick und André Francois-Poncet aufgrund des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 27. September 1950 gegründet. Bereits vorher betrieb die US-Army eine Tarneinrichtung namens »Amt für Verfassungsschutz«, deren Agenten unter anderem die Aufgabe hatten, Informationen über die 1945 wieder zugelassene KPD zu sammeln. 

Die Spitzelposten des BfV wurden durch Geheimdienst-Funktionäre wie Richard Gerken ebenfalls mit hochrangigen Mitgliedern des Nazi-Faschismus besetzt. Gerken war 1933 der NSDAP beigetreten und arbeitete im Spionageapparat der NS-Diktatur. Mitte 1949 war er im Informationsamt in Düsseldorf für die Nachrichtenbeschaffung zuständig. Für diesen Inlandsgeheimdienst rekrutierte Gerken ehemalige Offiziere mit NS-Vergangenheit. Im Februar 1950 wechselte er in das Niedersächsische Innenministerium in Hannover und wurde 1952 Abteilungsleiter beim BfV, zuerst für Beschaffung bis 1957, dann bis zur Pensionierung 1964 für die Spionageabwehr. 


Warum »gesichert rechtsextrem« grundsätzliche Fragen aufwirft


Die Anstellung NS-belasteter Mitarbeiter erfolgte über Tarnfirmen und -vereine. Gerkens System der »Freien Mitarbeiter«, die er teilweise aus alten SS-Kreisen gewonnen hatte, wurde von den BfV-Präsidenten toleriert und von Vizepräsident Albert Radke unterstützt. Bis zum Ende der alliierten Aufsicht 1955 waren viele ehemalige Mitarbeiter der Gestapo als freie Mitarbeiter oder in Tarnfirmen beschäftigt, danach auch regulär im Amt. Deutschland hat einen Verfassungsschutz, aber keine Verfassung. Das Land verfügt – gemäß Grundgesetz – über eine »freiheitliche demokratische Grundordnung«, aber diese überwuchert den darin enthaltenen totalitären Bodensatz und tarnt die antidemokratischen Tendenzen. 

Die »Hochstufung« des deutschen Inlandsgeheimdienstes dergestalt, dass die AfD »gesichert rechtsextrem« sei, gibt zu denken – nicht zuletzt deshalb, weil beim BfV zur Zeit seiner postfaschistischen Entstehung viele ehemals führende Nationalsozialisten und die strammen Gefolgsleute des totalitären NS-Regimes erneut in führenden Funktionen tätig waren. Der Zusammenhang von Faschismus, Nazi-Wehrmacht, Organisation Gehlen, CIA, Militär (»Bundeswehr«), Grundgesetz und Verfassungsschutz wirft – wie folgt – grundsätzliche Fragen auf: 

Ist der Verfassungsschutz auch heute noch in jenem Ausmaß NS-kontaminiert, welches ihn dazu veranlasst, von der faschistischen Organisations-DNA der Vorläuferorganisation Gehlen dadurch abzulenken, dass er die AfD als »gesichert rechtsextrem« einstuft. Motto: Haltet den Dieb!, ruft der Dieb. 

Oder »bewältigt« das BfV seine NS-Vorgeschichte auf die Weise, dass es gegenüber rechtskonservativen Tendenzen hypersensibel reagiert und sie in übertriebener Weise als retrofaschistisch einstuft? Eine Überreaktion! Ein Reinigungsritual? 

Oder handelt es sich um eine psychologische Projektion dergestalt, dass der Verfassungsschutz seine wesentliche Aufgabe, die Grund- und Freiheitsrechte einzuschränken und zu missachten, auf die AfD überträgt. Eine Art Übertragung/Gegenübertragung? 

Oder handelt das Bundesamt, wie jede andere Organisation, primär im Interesse der institutionellen Selbsterhaltung und Expansion nach dem Motto: Viel Feind, viel Ehr; das heißt mehr Publizität und Anerkennung, wachsende Haushaltsmittel und Aufstockung des Personals. 

 Oder erweist sich der Inlandsgeheimdienst als untergeordnete Ministerialbehörde, deren hauptsächliche Funktion es ist, die parlamentarische Opposition als »gesichert rechtsextrem« anzuschwärzen, um Stimmung zu machen und die Regierung beim Machterhalt zu unterstützen im Kampf gegen eine stärker werdende gegnerische Partei. Devise: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing. 

Oder soll die Anschuldigung »gesichert rechtsextrem« die öffentliche Aufmerksamkeit ablenken und das totalitäre Regierungshandeln des Herrschaftsapparats in den Schatten stellen: nämlich die autoritären Polizeistaats-Maßnahmen und den Justizmissbrauch beim Corona-Putsch, die Rolle des Pharmazeutisch-Industriellen Komplexes, die Verhurung der Wissenschaft, die Fehlentscheidungen und tödlichen Folgen des Spritzenregimes, die digitale Zensur- und Überwachungsdiktatur, Finanzierungstricks in Milliardenhöhe, und die erneute militaristisch-kriegerische Wehrmachts-Ostlandreiterei?


Foto: Thomas Haldenwang (CDU) leitete den deutschen Inlandsgeheimdienst von 2018 bis 2024, also vor allem unter dem Verfassungsbruch »Corona«. Er erweiterte seine Machtfülle um die Kategorie »Verfassungsschutzrelevante Delegitmierung des Staates« und stellte sich als Kämpfer »gegen rechts« auf. In seine Amtszeits fallen unter anderem das gescheiterte Ad-hoc-Compact-Verbot (DW berichtete) und die Schnüffeleien für ein AfD-Verbotsverfahren. Er trat 2024 von seinem Amt zurück, um dann bei der Bundestagswahl 2025 als Direktkandidat für die CDU in Wuppertal zu scheitern. Er trat hierbei auch direkt gegen den Demokraten Dr. Reiner Füllmich an, der wohl auch mit »Informationen« aus dem Verfassungsschutz, seit über 19 Monaten im Gefängnis sitzt. Foto: Promofoto/Verfassungsschutz – Credit: Promofoto/Verfassungsschutz




Dieser Text erschien in Ausgabe N° 214 am 16. Mai 2025




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