31. Ausgabe der Print-Wochenzeitung Demokratischer Widerstand im ganzen Land erschienen

WEIHNACHTEN MIT DEM WIDERSTAND

Von DW-Redaktion

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Die Weihnachtsausgabe der Print-Wochenzeitung Demokratischer Widerstand ist erschienen und wird im ganzen Land verteilt. Das freie E-Paper bekommen Sie HIER. Die Redaktion wünscht frohe Weihnachten!

Berlin/DW. Die Wochenzeitung Demokratischer Widerstand (DW) wurde am Montag gedruckt und im ganzen Land zur Verteilung ausgeliefert. (Freies E-Paper der auflagenstärksten Printzeitung Deutschlands nach der BamS bekommen Sie über den den PDF-Kasten auf dieser Seite oder folgenden Link: https://jimdo-storage.global.ssl.fastly.net/file/88567bbe-1ef7-4ce1-8590-195c2845fe56/31_Widerstand_2020_12_24_nichtohneuns.de.pdf)

Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern, die demokratisch gesinnt und guten Herzens sind, frohe Weihnachten und einen gelungenen Aufbruch in unser gemeinsames neues Jahr 2021. Wir dürfen noch darauf hinweisen, dass unsere Print-Abo-Kampagne für 2021 läuft, siehe Kasten »ABO« oben rechts. Zur Verlagsgründung und Buchveröffentlichung Werner Köhnes »Minima Mortalia« lesen Sie weiter unten auf dieser Seite. – Herzlich demokratisch und immer achtungsvoll grüßt: Die Redaktion. //


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er den Einsatz von Polizeigewalt und Wasserwerfern oder das Verbot von Demonstrationen akzeptabel findet, folgt einem autoritären Denkmuster, wie es für absolutistische Staatstheorien typisch ist. Dort wird die Vormachtstellung des Staates nicht demokratisch legitimiert, sondern über fiktive Erzählungen. 


»ALLES UNTER KONTROLLE« (erschienen in DW N°30. Von Samuel Gfrörer.)


Das Bundesverfassungsgericht sieht in friedlichen Demonstrationen eine Gefahr für die innere Sicherheit. Berufsverbote werden über ganze Bevölkerungsschichten verhängt. Auf Demokraten, die auf den fortschrittlichen Errungenschaften des Grundgesetzes beharren, wird der Inlandsgeheimdienst losgelassen. Die Regierung sagt der Aufklärung adé. 

Jean Bodin begründet 1576 die totale Macht des Herrschers mit einer »religiösen« Argumentation: Die Macht wird dem Monarchen von Gott verliehen. Wer sich gegen den König stellt, versündigt sich gegen Gott. In der Zeit der Aufklärung schwindet die Macht der religiösen Erzählung. Es müssen neue Geschichten her.

Thomas Hobbes zeichnet 1651 den Zustand der Staatenlosigkeit als Schreckensszenario. Im Naturzustand herrschen totale Verunsicherung und die Abwesenheit von Rechtssicherheit. Krieg aller gegen alle. Um diesem Zustand zu entgehen, soll das Volk freiwillig in den »Gesellschaftsvertrag« einwilligen und sich dem absolutistischen Herrscher unterordnen. Dabei verzichten die Menschen auf ihre individuelle Freiheit zugunsten des Monarchen (Souverän).

Zur Erinnerung: In der Demokratie geht die Macht vom Volke aus. Wir sind der Souverän. In einer repräsentativen Demokratie wird die Macht »zeitlich begrenzt« an Stellvertreter übertragen. Die Regierung erhält ihre Legitimation nicht aufgrund fiktiver Erzählungen, sondern Machtbefugnisse staatlicher Akteure bestehen genau in dem Maße, wie diese die ihnen verliehene Macht zum Wohl des Volkes einsetzen.

Die Erzählung von der weltweiten Virus-Pandemie markiert einen Rückfall in autoritäre Denkmuster absolutistischer Herrschaft.


Das ist absolutistische Herrschaft: Die Macht der politischen Akteure geht in diesem Fall nicht vom Volke aus, sondern wird durch eine fiktive Erzählung begründet. Für die drohende Gefahr medizinischer Katastrophen fehlt nach wie vor die wissenschaftliche Evidenz. Das Szenario ist genauso wie der Naturzustand bei Hobbes rein fiktiv und erfüllt offensichtlich die Funktion, die totale Unterordnung unter die staatliche Macht als alternativlos darzustellen.

Dass inzwischen auch die Rechtsprechung dieser antidemokratischen Denkweise folgt, zeigt das Verbot der für den 5.12. angemeldeten Demonstration in Bremen durch das Ordnungsamt. Die Rechtsanwälte Friedemann Däblitz und Ralf Ludwig klagten in Vertretung für den Anmelder gegen das Verbot durch alle gerichtlichen Instanzen. Dass das Bundesverfassungsgericht unter mangelhaften Begründungen das Demoverbot bestätigt hat, ist laut Einschätzung vieler Juristen in der Geschichte der BRD ein unerhörtes Ereignis. In der Tradition der Rechtsprechung stellt die Versammlungsfreiheit zurecht einen hohes Verfassungsgut dar. Ein Demoverbot wäre demnach nur aufgrund einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Gefahr, nach Einschätzung von Däblitz und Ludwig, nicht hinreichend begründet, sondern verweist auf eine allgemeine Gefährdungslage, wie sie vom RKI, einer staatlichen Behörde, behauptet wird. Tatsächlich hätte aber gezeigt werden müssen, dass die Ansteckungsgefahr bei Versammlungen gegenüber einer Ansteckungsgefahr im Alltagsleben deutlich größer ist, und die Teilnahme an einer Großdemonstration »fast sicher« zu einer Gefahr für Leib und Leben führt.

Um in einer repräsentativen Demokratie Machtmissbrauch einzudämmen, ist eine ständige Rückbindung an die gesellschaftliche Realität maßgeblich. Demonstrationen mit vielen Teilnehmern spielen dabei eine wichtige Rolle: Volksvertreter müssen daran erinnert werden, dass ihnen die Macht nicht von Gottes Gnaden verliehen wurde, sondern vom Volk. Eine Regierung, die wie am 18.11. gegen friedliche Demonstranten mit Wasserwerfern und massiver Polizeigewalt vorgeht, die weiterhin Versammlungen willkürlich einschränkt und verbietet, bricht mit dem Vertrauen der Bevölkerung und muss damit rechnen, dass ihr die Macht entzogen wird. In einer Zeit zunehmender Zensurpraktiken und Gleichschaltungstendenzen spielen Großdemonstrationen abgesehen von der Funktion, Aufmerksamkeit für die öffentliche Meinung zu erzeugen, auch eine wichtige Rolle bei der Willensbildung des Volkes. Wir brauchen freie Debattenräume, die nicht von Youtube und Facebook reglementiert sind.

Die Notwendigkeit von Machtbegrenzung und Rückbindung an die Bevölkerung war den späteren, absolutismuskritischen Theoretikern der Aufklärung vollauf bewusst. Wenn wir nicht zurück wollen zur absoluten Herrschaft eines Ludwig dem XIV., bleibt der Bevölkerung nichts anderes übrig, als der Regierung ihre Legitimation abzuerkennen und sich aktiv zu widersetzen.

DEMOKRATISCHER WIDERSTAND IST GERECHT

»Wo immer das Gesetz endet, beginnt Tyrannei, wenn das Gesetz zum Schaden eines anderen überschritten wird. Und wer immer in Ausübung von Amtsgewalt seine gesetzlichen Kompetenzen überschreitet und von dem unter seinem Befehl stehenden Gesetz Gebrauch macht, um Untertanen etwas aufzuzwingen, was das Gesetz nicht erlaubt, hört damit auf, Obrigkeit zu sein. Er handelt ohne Autorität und man darf sich ihm widersetzen wie jedem anderen Menschen, der gewaltsam in die Rechte anderer eingreift.« – John Locke, Two Treatises of Government.

Das Widerstandsrecht ist keine Lücke, sondern eine notwendige Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie. Dieses elementare Recht in Anspruch nehmend widersetzen sich weltweit Menschen dem Coronaregime unter großem persönlichem Risiko.

Klaus Hengl, Leiter einer Autowerkstatt in Greding, Bayern, hat am Eingang folgendes Schild angebracht: »Das Betreten mit einer Maske (Söderwindel) ist nicht gestattet!« (Quelle: rt.de). Der Ta(u)sche-Laden am Helmholtzplatz in Berlin protestiert gegen die totalitäre und diskriminierende Maskenpflicht und begrüßt ausdrücklich auch Menschen, die keine Maske tragen können. Washingtonexaminer.com berichtet über die New Yorker Bar »Mac‘s Public House«, die entgegen der Corona-Vorschriften der Stadt New York weiterhin geöffnet hat. Die Polizei verhängte daraufhin eine Geldstrafe. Die »State Liquor Company« entzog ihnen die Verkaufslizenz. Die Lösung: »Mac‘s« verschenkt jetzt Essen und Getränke gratis. Spenden zur Deckung laufender Kosten sind erwünscht. Ein Staat, der Grundrechte außer Kraft setzt und mit Versammlungsverboten die Grundfesten der Demokratie vernichtet, hat seine Legitimation verloren.

Versammelt euch auf den Plätzen. Öffnet die Lokale. Stürmt die Kneipen. Wir sind das Volk.




Dieser Text erschien in Ausgabe N° 31 am 23. Dez. 2020




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