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Erster Hygienespaziergang in Dortmund

Von André Mona

Hier ein kurzer Lagebericht zu dem ersten Hygiene-Spaziergang in Dortmund. Der fand statt am 18.04.2020 gegen 15.30, inklusive Verteilen von gut 120 Mini Grundgesetzen der Bundeszentrale für politische Bildung und dem Flugblatt des Widerstandes.

Für die Polizei wurden extra ein paar Ausdrucke des Bundesverfassungsgericht-Urteils (BVerfG) gemacht. Dieses hat aber nur ein Beamter angenommen. Um die 30 Personen haben sich zusammen gefunden unter Beachtung der Hygieneregeln — ein guter Anfang.

Die Polizei fuhr oft am Alten Markt vorbei und darüber, hielt auch mal an, um anschließend weiter zu fahren. Oder auch mal ein Foto zu schießen oder ein Eis im Auto zu essen. Der Alte Markt ist normalerweise ein Platz mit Cafés rundherum, nun gähnend leer.

Nach ca. 1,5 Stunden wurden die Hygiene-Spazierenden auf dem Platz im Prinzip eingekesselt. Von allen Seiten kamen Beamte, die Personalausweise wurden kassiert und etwa zwölf Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten wurden geschrieben.

Viele jüngere Beamte waren unsicher. Auch der 4-Sterne-Chef nahm sich dem aktuellen Urteil des BVerfG nicht an. Nur ein sehr großgewachsener Beamter, welcher auch sehr freundlich auftrat; er werde das von uns ausgedruckte Urteil recherchieren, mache eben seinen Job. Es sei »nix Persönli-ches«, nicht inhaltlich begründet also. Das verstehen wir.

Der 4-Sterne-Boss wusste von nichts und agierte eher aggressiv, stand selber unter Druck. Und immer wieder hörten wir: »Corona-Verordnung und das ist Polizeirecht!« Ach ja, das Ordnungsamt war auch zu dritt vertreten und fragte: »Was will der 4-Sterne-General nun von uns?«

Am Ende war es eher eine Versammlung von Beamten, welche den Abstand nicht einhielten. — Kurzum, ein paar wenige haben den Platz vorher schnell verlassen, alle anderen bekommen nun Ordnungswidrigkeiten, die laut BVerfG rechtswidrig sind. Das sehen wir also gelassen. — Schade: Die Polizei hatte gar keine Kenntnis von dem BVerfG-Urteil vom 15.4. Das Zusammentreffen mit den Beamten ist aber in vernünftigen Bahnen verlaufen, regt vielleicht auch dort zum Nachdenken an.




Dieser Text erschien in Ausgabe N° 2 am 23. Apr. 2020




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